Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) meldet einen Erfolg in der juristischen Auseinandersetzung mit Google. Das Landgericht Berlin hat am Dienstag nach einer Klage des vzbv entschieden, dass insgesamt 25 Klauseln in Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen rechtswidrig sind. Das Urteil (15 O 402/12) ist noch nicht rechtskräftig und Google kündigte bereits an, gegen das Urteil in die Berufung gehen zu wollen.
“Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen. Sie müssen in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen“, kommentierte Gerd Billen, Vorstand des vzbv, das Urteil. So habe sich Google in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.
“Für Verbraucher blieb unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten. Zudem konnten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden”, so der vzbv und fügt hinzu: “Aus Sicht des vzbv ist eine rechtskonforme Einwilligung in die Nutzung personenbezogener Daten nicht möglich, indem Verbraucher bei der Registrierung lediglich die Erklärung ankreuzen: ‘Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen'”
Bemängelt wurde auch, dass in den Nutzungsbedingungen insgesamt zwölf Passagen enthalten sind, die die Rechte der Verbraucher einschränken. So behalte sich beispielsweise Google vor, alle bei seinen Diensten eingestellten Daten zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen. Außerdem nimmt sich Google die Rechte, Anwendungen per direkten Zugriff auf einem Gerät zu entfernen oder Funktionen in seinen Diensten zu ändern oder diese gar ganz einzustellen. “Zudem nahm sich Google das Recht, die Nutzungsbestimmungen einseitig ohne Einwilligung des Verbrauchers zu ändern. Der vzbv hielt das für unangemessen benachteiligend”, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherschützer.