Im Dezember hatte eine Anwaltskanzlei eine Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Streaming-Dienstes Redtube losgetreten. In einer Kleinen Anfrage wollte die Partei Die Linke von der Bundesregierung erfahren, wie sie zu der Angelegenheit steht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor, wie die Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, in einem Blog-Eintrag meldet.
Laut der vom Bundesjustizministerium verfassten Antwort auf die Kleine Anfrage ( hier im PDF ) hält die Bundesregierung das “reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung”. Einen Satz später räumt aber auch die Bundesregierung ein: “Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden. Letztendlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden.”
Entsprechend bezeichnet Wawzyniak die Antwort der Bundesregierung in ihrem Blog als “ernüchternd”, weil die Bundesregierung selbst keine gesetzliche Klarstellung im Urhebergesetz (UrhG) vornehmen wolle, sondern in der Frage auf den Europäischen Gerichtshof verweise. “Vielleicht kommt ja der eine oder die andere zu Unrecht wegen Streaming Abgemahnte mit dieser Auskunft weiter. Ich befürchte allerdings, das dies nicht der Fall sein wird”, kritisiert Wawzyniak.