
Google: Apple weist Google Voice zurück
Die Auseinandersetzung um den App Store und Google Voice hält weiter an. Auf die Nachfragen von der US-Telekommunikationsbehörde FCC nahm Apple auf seiner Webseite Ende August öffentlich Stellung und stellte richtig, dass Apple die Anwendung Google Voice nicht abgelehnt hat, sondern immer noch im Zulassungsprozess untersucht .
Google hat am letzten Freitag aber Material nachgereicht, laut dem Apple die Anwendung bereits endgültig abgelehnt hat. Der Bericht von Google steht auf der FCC-Webseite zur Verfügung und besagt, dass Phil Schiller, Apples Vizepräsident, in einem Telefongespräch am 7. Juli mit Alan Eustace, Googles Vizepräsident, die Anwendung Google Voice wegen “Ersatz von Kernfunktionalitäten des iPhones” eindeutig abgelehnt hat.
Was nun steckt hinter dieser Aktion? Offenbar ist nach dem Ausscheiden von Googles CEO aus dem Apple Vorstand die Beziehung zwischen Apple und Google eher angespannt. Abgelehnt oder nicht, die Argumentation um die Kernfunktionalität des iPhones ist nicht rein objektiv nachvollziehbar und kann jederzeit von beiden Seiten als böswillige Absicht ausgelegt werden. Schiller hat in den letzten Monaten freizügig Stellung zu Apples Zulassungskriterien zum App Store genommen und berichtet, dass die Anwendung nicht kurzerhand von einem der 40 Prüfer abgefertigt wurde, sondern mittlerweile in höheren Apple-Kreisen gründlich untersucht wird. Dies klingt eindeutig nach politischem Machtspiel.
Ein Pressesprecher von Apple hat mittlerweile zu Googles Bericht Stellung genommen und erneut richtig gestellt, dass Apple die Anwendung Google Voice nicht abgelehnt hat, sondern weiterhin mit Google verhandelt.
Musik-Industrie will mehr Geld von Apple und Amazon
Der Ansatz ist nicht gerade neu: Musiker und die Musik-Industrie wollen mehr Geld sehen und dieses Mal nehmen sie sich die Musik-Onlinedienste vor. Als mögliche Einnahmequellen sehen sie die 30-Sekunden Anspiel-Angebote, Radio via iTunes und Musik in herunterladbaren Filmen, TV-Episoden und Podcasts, berichtet Cnet .
30 Sekunden Probehören
In iTunes9 ist es jetzt noch einfacher, einen Titel probeweise und kostenlos kurz anzuspielen. Die Musik-Industrie sieht dies als öffentliche Aufführungen und behauptet, dass Apple auch für die Probehappen Nutzungsgebühren an die Urheber zahlen soll. Das Problem ist, dass die Musikindustrie vor lauter Gier den Sinn und Zweck des Probe-Reinhörens vernachlässigt. Für den Kunden soll die Kaufentscheidung vereinfacht werden – niemand sonst geht für nur 30-Sekunden Musikgenuss. Wenn ein Online-Musikdienst nun auch für seine Musik-Werbung bzw. Probe-Reinhören zahlen darf, werden unweigerlich die Kauftitel teurer und der Unsatz, und somit die Zahlungen an die Musik-Verlage, wird zurückgehen.
Radio via iTunes
Während in Deutschland die GEZ zuschlägt, ist in vielen Ländern Radiohören kostenlos. Auch dieser Ansatz, jetzt iTunes zur Kasse zu bitten, wird definitiv nach hinten losgehen. Apple stellt Radio-Streaming in iTunes als Zusatzdienst zur Verfügung, der mangels Qualität von vielen Kunden kaum genutzt wird. Warum sollte also iTunes dafür zahlen, insbesondere wo Apple keinerlei Einfluss auf die Inhalte ausübt, sondern lediglich die Sendungen der Radiostationen verbreitet. Sollten Zahlungsforderungen nicht eher an die Radiostationen gerichtet werden?
Laden von TV-Programmen, Filmen und Podcast
Die Musikindustrie plädiert dafür, dass für jeden Download mit Musikinhalt die Komponisten und Musiker ihren Anteil abkriegen sollen. Während dies vernünftig klingt, argumentieren andere dagegen, dass die Kosten bei der ursprünglichen Fernsehsendung bereits abgedeckt wurden. In der Tat geht bei den eigentlichen Veröffentlichungen im Kino oder Fernsehen Geld an die Musik-Verlage, aber beim Herunterladen von jeglichen Video-Materialien fällt dies weg.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob der neuerliche Ansatz Sinn macht und die Zahlungsforderungen an Online-Dienste an die richtige Adresse gerichtet sind. Was außer einfacherem Zugang und Bedienungs-Komfort unterscheidet den Kauf herunterladbaren Filmen vom Kauf einer DVD? Die Musikindustrie wäre besser beraten, die Filmstudios und Fernseh-Netzwerke direkt zu Zahlungen zu verpflichten.
FCC will Regeln für Netzneutralität festlegen
Die US-Bundesaufsichtsbehörde für Kommunikation (FCC) plant die Einführung von offiziellen Regeln für alle Zugangsanbieter, berichtet das Wall Street Journal . Am Montag soll der FCC-Vorsitzende Julius Genachowski in einer Rede Regeln veröffentlichen, die unter allen Umständen das künstliche Verlangsamen einer Internetverbindung zu legalen Seiten verbietet.
Bereits Mitte 2005 hat der FCC Richtlinien formuliert, laut denen jeder Kunde uneingeschränkt Zugriff auf legale Inhalte hat und dabei frei unter allen Webanwendungen und Diensten wählen darf. Die Richtlinien wurden bisher aber nicht gesetzlich vorgeschrieben und der US-Zugangsprovider Comcast hat im August sogar eine Klage gegen die US-Aufsichtsbehörde angestrengt, nachdem der FCC Comcast die Begrenzung von P2P-Durchsatz (Peer-to-Peer-Verbindungen im Rechnernetz) wegen “Netzwerk-Verwaltungsgründen” verbot.
Kunden und Rechtsvertreter für Netzneutralität bejubeln den angekündigten gesetzlichen Eingriff und werten diesen als zukünftige Garantie für faire Behandlung sowohl für Kunden als auch Internetprovider.
Randolph May, der Präsident der konservativen Benutzergruppe “Free State Foundation” hingegen zeigt sich besorgt, dass der FCC gesetzliche Regelungen in Erwägung zieht. Er vertraut vielmehr auf die natürliche Regelung durch gesunden Wettbewerb und weist darauf hin, dass bisher nur vereinzelt Klagen wegen Verletzung von Netzneuträlität eingereicht wurden.
Die Netzbetreiber für Mobiltelefone und Internet stimmen dem zu und fügt Sicherheitsbedenken hinzu: Demnach werden Eingriffe in die Verbindungen hauptsächlich zur Vermeidung von Viren und schädliche Inhalte eingesetzt und dienen letztendlich zum Schutz der Kunden.
Die großen Netzwerkbetreiber in den USA haben es alle abgelehnt. Kommentare vor Veröffentlichung der Rede von FCC abzugeben.
Griffin stellt Kopfhörer für Kinder vor
Der Zubehör-Hersteller Griffin Technology hat einen Kopfhörer für Kinder herausgegeben. Der vorgestellte Muschelkopfhörer ist für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren entwickelt und limitiert die Lautstärke auf den für Kinder empfohlenen Richtwert von maximal 85 Dezibel. Der extra-leichte Kopfhörer kommt mit drei auswechselbaren Ohrmuschel-Mustern und besitzt für die kindgerechte Beanspruchung verstärkte Kabel.
Der Kopfhörer ist in einen praktischen glasklaren Transportkoffer verpackt und ist ab Oktober für knapp 40 US-Dollar im Handel erhältlich.