
Apple-Tablet angeblich schon in Produktion
Es soll das Produkt des Jahres 2010 werden und entweder in der ersten Jahreshälfte, in der zweiten oder vielleicht gar nicht kommen: Das Apple-Tablet. Undere Kollegen von Macworld UK berichten nun, dass die Produktion möglicherweise schon angelaufen sei. Der Oppenheimer-Analyst Yair Raeiner habe dies in einer Einschätzung von Apples Gewinnaussichten an seine Kunden geschrieben. Demnach schließe er aus Informationen, die er aus Zuliefererkreisen erhalten habe, Apple würde die Produktion von einer Millionen Tablets pro Monat planen. Die ersten Geräte würden bereits gebaut, die offizielle Premiere des Tablets könne im März oder April über die Bühne gehen. Dies widerspricht jüngsten Spekulationen, die mit einem Apple-Tablet in der zweiten Jahreshälfte 2010 rechneten: Apple sollte demnach auf die Verwendung von OLEDs setzen und die Entwicklung deswegen ein paar Monate verzögern.
Reiners Auslassungen sind nur das jüngste einer ganzen Reihe von Gerüchten. Die Verlagsbranche erhofft sich durch ein Mac-Tablet neuen Schwung für den digitalen Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften, so verwundert es kau, dass diese Woche die Süddeutsche Zeitung im Zusammenhang mit dem von US-Verlegern gegründeten elektronischen Kiosk ein Apple-Tablet als quasi sichere Neuerung für 2010 vermeldete. Unsere Kollegen von Macworld UK haben einen ausführlichen Frage-und Antwort-Katalog zusammengestellt, in dem alle Fakten und Vermutungen zum Tablet von Apple zu lesen sind. Die interessanteste Erkenntnis: Gerüchte um einen Tablet von Apple bestehen schon seit 18 Jahren.
Apple erstellt RSS-Feed für iPhone-Entwickler
Neuigkeiten rund um die Entwicklung von iPhone-Apps und dem Betriebssystem iPhone-OS hatte Apple bisher nur einem ausgewählten Kreis in seinem iPhone Dev Center zur Verfügung gestellt – ab sofort steht ein RSS-Feed bereit, in den Apple alle Neuigkeiten packt. Der RSS-Feed, der Entwicklern bequemeren Zugang zu Neuigkeiten gewährt, reicht jedoch nicht aus, um die Informationsbedürfnisse der Programmierer zu befriedigen. So schweigt sich Apple weiterhin über Details des Freigabeprozesses aus und lässt keine neuen Kategorien zu. So tummeln sich etwa in der Spiele-Kategorie jede Menge von Unsinns-Apps, während es hochwertige Titel schwer haben, in den Blick der Käufer zu geraten.
Facebook vereinfacht Privacy-Einstellungen
Am Mittwoch hat das soziale Netzwerk Facebook wie angekündigt die Einstellungen für die Freigabe persönlicher Daten vereinfacht. Das Ziel ist es, die Einstellungen für alle 350 Millionen Nutzer des Netzwerkes verständlich zu machen und versehentliche Freigabe privater Daten zu verhindern. Dazu fasst Facebook alle entsprechenden Einstellungen in ein einziges Interface zusammen, Tools nehmen den Anwender bei der Einrichtung seiner Privatsphäre an die Hand. Für jede einzelne auf Facbook hochgeladene Datei sollen Anwender nun eigene Einstellungen vornehmen können – und Privatfotos so nur im privaten Bereich zeigen können. “Wir glauben, die Leute sollten Informationen nur mit den Leuten teilen, mit denen sie teilen möchten,” erklärt Facebook-Sprecher Elliot Schrage die neue Politik in einer Pressekonferenz. Facebook-Anwender werden dazu aufgefordert, ihre Privacy-Einstellungen zu überprüfen und anzupassen.
Twitter kündigt Entwickler-Konferenz an
Twitter lädt Entwickler zu einer Konferenz im kommenden Jahr in San Fracico ein, hat das Unternehmen auf der Konferenz Le Web 09 gestern in Paris angekündigt. Der Name des Entwicklertreffens steht mit “Chirp” bereits fest, doch weder ein Termin noch eine Agenda. Laut Twitter sind für den Micro-Blogging-Dienst derzeit rund 50.000 Anwendungen bekannt, die meisten davon ermöglichen den Zugriff auf Tweed von Seiten Dritter. Auf der Chirp-Website können Entwickler ihre E-Mail hinterlassen, um sich über Neuigkeiten zur Konferenz informieren zu lassen.
Kein Wertersatz bei Mausklick – BGH stärkt Verbraucher
Klick, gekauft. Mit der Computermaus kann man sich die Warenwelt ins Haus holen. Und ist ein Kauf nun doch nicht das, was er auf dem Bildschirm versprach, können der Videorekorder, die Kaffeemaschine oder das Paar Schuhe ja einfach zurückgeschickt werden. Weil aber nicht alle Produkte in einwandfreiem Zustand wieder beim Händler landen, haben einige Händler einen sogenannten Wertersatz eingeführt. Ist die Waren leicht beschädigt oder schon nachweislich benutzt, kann ein Teil der Kosten auf den Kunden abgewälzt werden. Kann? Nein, konnte. Denn der Bundesgerichtshof hat diesen Wertersatz der Online-Händler nun unter bestimmten Voraussetzungen für unwirksam erklärt. Bis zu einem neuen Gesetz geht eine Rückgabe also nicht zulasten des Käufers, auch nicht zum Teil.
Knackpunkt ist vor allem die Form, in der ein Käufer belehrt wird, dass er bei zurückgegebenen Waren zur Kasse gebeten werden kann. Bislang wird das beim Online-Marktplatz Ebay noch per Mausklick gemacht und zwar nach dem Abschluss des Vertrags. Die Karlsruher Richter haben nun entschieden, dass ein Verbraucher einen Wertersatz nur dann zu zahlen hat, wenn er «spätestens bei Vertragsschluss in Textform»auf diese drohenden Kosten sowie auf «eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden». Das Problem der Online- Händler: Vor Vertragsschluss kennen sie den Namen des Käufers noch gar nicht. Somit bleibt ein Online-Kunde besonders geschützt, denn ein Rückgaberecht wie im Netz gewährt ihm ein reales Geschäft nur aus Kulanz.
Weil der vom BGH geforderte rechtzeitige Hinweis «in Textform»bei Ebay und anderen aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann ein Wertersatz zunächst auch nicht gefordert werden. Ein Online-Käufer hat also das Recht, bei Ebay in den vier Wochen nach dem Kauf ein Produkt wieder zurückzuschicken. Voraussetzung: Der Videorekorder, das Paar Schuhe oder auch die Kaffeemaschine wurden nur so genutzt, wie vorgesehen. Demnach dürften beispielsweise zerkratzte Schuhsohlen bei der Rückgabe kein Problem sein, erklärte ein BGH-Sprecher das Urteil des VIII. Zivilsenats (VIII ZR 219/08).
Bei einem Satz Winterreifen, der ausgerechnet im Dezember benutzt und nach drei Wochen zurückgeschickt wird, dürfte das allerdings anders aussehen. In einem solchen Fall habe der Händler nach wie vor das Recht, einen Missbrauch anzuzeigen. Überhaupt sieht Ebay das BGH- Urteil vergleichsweise gelassen. Die Bedürfnisse von Händlern und Verbrauchern sollten zwar gleichermaßen berücksichtigt werden, teilte das Unternehmen in Berlin mit. Auch sei das Widerrufsrecht bei Internet-Käufen ein wichtiger Schutz für die Verbraucher. «Gleichzeitig muss es mit Blick auf die Händler jedoch auch effiziente Schutzmöglichkeiten vor einem Missbrauch des Widerrufsrechts geben», heißt es in einer Mitteilung.
Die Problematik eines möglichen Wertersatzes stellt sich laut Ebay allerdings nur, bis im Sommer ein bereits verabschiedetes Gesetz in Kraft tritt: «Ab 11. Juni 2010 wird eine Belehrung, die unmittelbar nach Vertragsschluss erfolgt, mit einer Belehrung vor Vertragsschluss gleichgestellt», sagte ein Sprecher. Nach Abschluss eines Vertrags könnten Händler also problemlos eine E-Mail an ihre Käufer senden, denn dann sei ja auch dessen Name bekannt – «und eine E-Mail erfüllt die Erfordernis der Textform». Allerdings dürfte der Wertersatz den Gesetzgeber auch weiterhin beschäftigen: Die europäische Justiz widerspricht der deutschen Auffassung und sieht den Wertersatz in allgemeiner Form gar nicht vor. (dpa)