Dabei ist es gar nicht so schwierig, den inneren Schweinehund zu überwinden und die Einkommensteuererklärung pünktlich bis zum 31. Mai beim Finanzamt einzureichen. Für nahezu jeden Anwendungsbereich bieten die Hersteller leistungsfähige Steuerprogramme an, die selbst die komplexesten Steuerformulare Schritt-für-Schritt mit entsprechenden Erklärungen über verständliche Eingabemasken abfragen. Da sich der Gesetzgeber für das Steuerjahr 2013 keine wesentlichen steuerlichen Neuerungen ausgedacht hat, beurteilen wir die Programme neben der Rechengenauigkeit insbesondere auf leichte Bedienbarkeit und sinnvolle Hilfefunktionen.
Hilfe vom Finanzamt
Seit März 2014 stellen die Finanzämter die vorausgefüllte Steuererklärung als kostenlosen Service zur Verfügung. Das soll die Erstellung der Einkommensteuererklärung für die Jahre ab 2012 erleichtern. Hierbei kann man bestimmte gespeicherte Daten beim Finanzamt elektronisch abrufen und in die eigene Steuererklärung übernehmen. Um diesen Service zu nutzen, muss man sich zunächst mit seiner Identifikationsnummer im Elster-Online-Portal registrieren und eine elektronische Signatur anschaffen. Nach erfolgreicher Registrierung ist außerdem die Anmeldung zum Belegabruf im persönlichen Elster-Online-Portal erforderlich. Die Daten werden dann gesammelt und stehen einen Tag später im Elster-Online-Portal zur Verfügung. Alternativ kann man die Daten auch über „Elster Formular“ oder Software von Drittanbietern abrufen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft und durch Elektronische Lohn-Steuer-Abzugs-Merkmale (ELStAM) ersetzt
Bei den ELStAM-Daten handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (zum Beispiel Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Kirchensteuerabzugsmerkmal). Mit der erstmaligen Anwendung der ELStAM-Daten wird das Lohnsteuerabzugsverfahren für alle Beteiligten vereinfacht.
Eigene Daten einsehen
Bei den Arbeitgebern werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach ihrer Eintragung im Melderegister (zum Beispiel Heirat, Geburt eines Kindes, Kircheneintritt oder Kirchenaustritt) automatisch für den Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Die aktuellen ELStAM-Daten werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Man hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die aktuellen ELStAM-Daten im Elster-Online-Portal einzusehen.
Zu den Daten, die das Finanzamt bereitstellt, gehören bislang die Grunddaten wie Name, Adresse oder Religion, die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, die Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen, die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie die Vorsorgeaufwendungen für Riester- oder Rürup-Verträge. Die vorausgefüllte Steuererklärung spart zwar Zeit, hat aber auch Tücken. Viele Daten stehen den Finanzämtern gar nicht zur Verfügung. Das sind in erster Linie alle steuerlichen Vergünstigungen wie Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen wie Spenden. Weitere Einkünfte aus Miet- und Pachteinnahmen oder Kapitalerträgen darf man ebenfalls nicht unter den Tisch fallen lassen. Außerdem sollte man den bereitgestellten Daten nicht blind vertrauen, sondern sie vor der Übernahme zwingend überprüfen. Letztlich haftet jeder Steuerbürger gegenüber dem Finanzamt für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Einkommensteuererklärung.
Gute Steuertipps für 2014

Arbeitnehmer, die viel auswärts arbeiten, profitieren 2014 von den Steueränderungen besonders. Für jeden Tag, den man zum Beispiel acht Stunden dienstlich unterwegs ist, kann man zwölf Euro als Verpflegungspauschale absetzen
Grundfreibetrag: Die Einkommensteuer verringert sich, weil der Grundfreibetrag für Alleinstehende auf 8354 Euro und für Verheiratete auf 16 708 Euro erhöht wurde. Für Alleinstehende kann sich abhängig vom Steuersatz die Ersparnis auf bis zu 45,37 Euro und bei Verheirateten auf bis zu 90,73 Euro belaufen.
Rürup-Verträge: Sowohl gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer als auch Selbstständige und Beamte mit Rürup-Verträgen profitieren davon, dass das Finanzamt nun 78 Prozent der Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke und private Rürup-Versicherungen steuerlich anerkennt.
Geschenke und Aktien: Geschenke des Arbeitgebers aus persönlichem Anlass (Blumen, Bücher) sind bis zu jeweils 40 Euro abgabenfrei. Belegschaftsaktien oder Genossenschaftsanteile sind bis zu 360 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei.
Elster am Mac
Elster bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Unternehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch über das Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann man „Elster Formular“, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, oder aber jedes andere Software-Produkt verwenden, in das die Elster-Schnittstelle integriert ist. Nach wie vor weicht die Finanzverwaltung nicht davon ab, das Elster Formular ausschließlich als PC-Programm anzubieten, so dass Mac-Anwender auf eine PC-Emulation angewiesen sind. So verwundert es nicht allzu sehr, dass nun mit „Steuererklärung“ die erste native, wenn auch kostenpflichtige Mac-Anwendung diese Lücke schließt. Alternativ bietet die Finanzverwaltung das Dienstleistungsportal Elster Online für verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese kann man im Elster-Online-Portal auch mit einem Mac-Browser online erfassen und abgeben. Alle Mac-Programme und Webdienste nutzen die Elster-Schnittstelle für die Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt. Vorteil dabei ist, dass das Einreichen von Belegen, soweit nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften vorgeschrieben, nur auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich ist. Weiterer Vorteil: Elektronisch eingereichte Steuererklärungen werden in der Regel von den Finanzbehörden auch schneller bearbeitet.
Der Autor

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Rainer Wolff ist Abteilungsdirektor im Bereich Cash Management & International Business einer Bank in Frankfurt. Er lehrt in den Bankfachwirt-Studiengängen der Frankfurt School of Finance & Management unter anderem Steuerthemen aus dem Bankbereich.