Der Gesetzesentwurf zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Regierungskoalition noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.
Das Bundesjustizministerium hatte nach der Einigung mit dem Bundesinnenministerium den neuen Gesetzesentwurf für die Vorratsdatenspeicherung Mitte April der Öffentlichkeit präsentiert. Internet- und Telefonverbindungsdaten sollen in Deutschland laut dem Gesetzesentwurf künftig bis zu zehn Wochen gespeichert werden. Standortdaten der Handy-Nutzer sollen vier Wochen aufbewahrt werden. Anschließend müssen die Daten gelöscht werden. Daten zu aufgerufenen Internetseiten oder der Email-Verkehr sollen dagegen nicht aufgezeichnet werden.