Das Europa-Parlament hat die Empfehlung des Rechtsausschusses des Europa-Parlaments zur Einschränkung der Panoramafreiheit abgelehnt und damit die Panoramafreiheit in ihrer jetzigen Form bestätigt . Stattdessen folgte das Europa-Parlament teilweise dem Vorschlag der Europa-Abgeordneten Julia Reda (Piratenpartei).
Damit sind Fotos von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken und deren Veröffentlichung weiterhin erlaubt, sofern dies die jeweilige Landesgesetzgebung erlaubt. Denn die Panoramafreiheit gilt keineswegs in gleicher Weise in ganz Europa. Die Panoramafreiheit wird aber auch nicht vollständig auf ganz Europa ausgedehnt, sondern es bleiben die nationalen Regelungen (siehe unten) bestehen.
Zum Hintergrund:
Unter Panoramafreiheit versteht man vereinfacht gesagt jedermanns Recht, Bilder beziehungsweise Fotos von urheberrechtlich geschützten Gebäuden oder Kunstwerken, die von öffentlichen Verkehrswegen aus gemacht wurden, zu veröffentlichen. Der Inhaber der Urheberrechte muss dem nicht eigens zustimmen. Ein Beispiel: Sie stehen vor dem Deutschen Bundestag, knipsen davon ein Foto und veröffentlichen dieses auf Ihrer Facebookseite. Sir Norman Foster, der Architekt der 1999 fertig gestellten Bundestagskuppel, kann gegen Ihre Veröffentlichung nichts unternehmen und dafür von Ihnen keine Lizenzgebühren verlangen (beim Bundestag selbst stellt sich diese Frage dagegen nicht, weil die Urheberrechte daran längst erloschen sind).
Diese Panoramafreiheit gilt in vielen Staaten Europas, unter anderem in Deutschland (nicht aber in Frankreich und Italien), mitunter ist sie auf Gebäude beschränkt (wie in Norwegen) oder explizit nur für die nichtkommerzielle Nutzung erlaubt (wie in den baltischen Staaten, in Rumänien und Bulgarien). Diese Karte zeigt die Verbreitung der Panoramafreiheit in Europa.
EU plant Einschränkung der Panoramafreiheit
Doch die Panoramafreiheit könnte jetzt bedroht sein, wie beispielsweise Wikipedia warnt. Denn das Europaparlament diskutiert gerade eine Änderung der europäischen Urheberrechtsgesetzgebung. Die auch die Panoramafreiheit betrifft. Diese soll eingeschränkt werden.
Das Medien-Portal Meedia zitiert die strittige Passage folgendermaßen: „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte.“
Urlaubsfotos auf Facebook könnten als kommerzielle Nutzung gelten
Das bedeutet: Für die gewerbliche Nutzung eines Fotos von einem frei zugänglichen Bauwerk oder Kunstwerk muss man die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Das gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Bei dem Begriff „gewerbliche Nutzung“ gibt es aber Klärungsbedarf. Weil „schon das Veröffentlichen eines Fotos auf Facebook eine gewerbliche Nutzung darstellt, da Facebook ja eine kommerzielle Plattform ist. Abmahnanwälte sind bekanntermaßen findig“ warnt Meedia. Weil man Facebook in den AGB das Recht zur kommerziellen Nutzung der hochgeladenen Bilder einräumt. Das könnte dann tatsächlich zu Massenabmahnungen von Facebook-Nutzern 2088648 führen, die ihre Urlaubsfotos auf Facebook veröffentlichen.
Wikipedia:Initiative für die Panoramafreiheit
Bleibt zu hoffen, dass die Europäischen Union dieses mit der geplanten Änderung des Urheberrechts verbundene Problem erkennt und es vermeidet. Derzeit steht die oben zitierte Passage erst in dem vom Rechtsausschuss vorgelegten Vorschlag zur Änderung der Urheberrechtsgesetzgebung in der EU und ist noch nicht Gesetz. Der Report soll „der EU-Kommission nur Richtlinien für Vorschläge zur Urheberrechtsreform vorgeben.“ Und das EU-Parlament muss dieser Änderung dann auch noch zustimmen. Umso wichtiger ist es, dass bereits jetzt auf dieses Problem hingewiesen wird, wie es Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, hier macht. Oder der Fotograf Nico Trinkhaus mit einer Online-Petition bei Change.org.
Auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia sieht sich durch die Einschränkung der Panoramafreiheit bedroht. Und schreibt wörtlich: „Eine beabsichtigte Änderung der europäischen Urheberrechtsgesetzgebung gefährdet derzeit den Bildbestand der Wikipedia in europäischen Ländern mit Panoramafreiheit.“ Denn Wikipedia fürchtet um die Legalität zahlreicher auf Wikimedia Commons veröffentlichter Fotografien: „Da die private und kommerzielle Verwendung von Inhalten im Internet nicht klar definiert ist und die Wikimedia-Projekte eine allgemeine und uneingeschränkte Verwendbarkeit von Inhalten vertreten, sind die Inhalte der Wikipedia und anderer Projekte soweit möglich unter einer Lizenz verfügbar, die auch kommerziellen Gebrauch zulässt.“ Wikipedia sieht zwischen 100.000 und 1.000.000 Bilder auf Wikipedia durch die geplante Urheberrechtsänderung bedroht.
Wikipedia zeigt denn auch hier einige Fotos, die von der Änderung betroffen wären. Und wie diese danach aussehen würden – das Bild zu dieser Meldung stammt ebenfalls aus dieser Sammlung.