Die bisher für DVB-T genutzten Funk-Frequenzen werden zur Beschleunigung des flächendeckenden Breitbandausbaus freigegeben. Die dafür benötigte Verordnung hat die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen.
Betroffen sind die von DVB-T bisher genutzten Frequenzen im Bereich um 700 Megahertz. Durch den Umstieg auf DVB-T2 werden die Frequenzen frei, die die Bundesregierung nun für den Mobilfunk bereitstellt, um die Breitbandversorgung vor allem im ländlichen Raum auszubauen. Wer bisher Fernsehen über DVB-T empfängt, wird künftig einen Decoder für DVB-T2 benötigen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte am Mittwoch an: “Es wird ein Frequenzvergabeverfahren – zu Deutsch: eine Versteigerung dieser Frequenzen – durchgeführt werden.” Diese Versteigerung ist noch für das erste Halbjahr 2015 geplant. Die Einnahmen aus dieser Versteigerung will die Bundesregierung in den Breitbandausbau investieren.
Bis zum Jahr 2018 soll dadurch eine flächendeckende Grundversorgung mit Breitbandanschlüssen von mindestens 50 Megabit pro Sekunde erreicht werden. Bisher sind nur zwei Drittel der Haushalte mit einer derart schnellen Internetverbindung versorgt. Eher schlecht sieht es vor allem im ländlichen Bereich aus. Der Breitbandausbau per Kabel wäre hier zu teuer und die Funk-Nutzung soll das Problem günstiger lösen.
Die nun beschlossene Änderungsverordnung, so die Bundesregierung in einer Mitteilung , erlaubt es nun, den Frequenzbereich von 694 bis 790 MHz wahlweise für Rundfunk- oder Mobildienst zu nutzen.