Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist der Ansicht, dass Facebook mit 19 Klauseln aus seinen Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht verstößt. Deshalb hat der vzbv das soziale Netzwerk am 23. Februar abgemahnt, wie die Verbraucherschützer am Donnerstag mitteilen.
Facebook-Währung sind Daten
Die Aussage “Facebook ist und bleibt kostenlos” auf der Facebook-Startseite ist nach Ansicht der vzbv irreführend. Zwar würden die Nutzer kein Geld für Facebook zahlen, allerdings verdiene Facebook im Jahr Milliarden Dollar, indem es die Daten der Nutzer auswerte und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an anderen Unternehmen verkaufe. “Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Verbraucherschützer bemängeln 19 Klauseln der neuen Facebook-AGB
In den seit dem 30. Januar 2015 gültigen neuen Facebook-Datenrichtlinien und -Nutzungsbedingungen sind nach Ansicht der Verbraucherschützer 19 Klauseln enthalten, die rechtswidrig seien. Dazu gehörten etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Die Bestimmungen der Datenrichtlinie seien zudem intransparent.
“Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden”, bemängelt der vzbv. Als nicht datenschutzfreundlich werden auch die Voreinstellungen bei der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen bewertet. So sei auch voreingestellt, dass soziale Handlungen der Nutzer, wie etwa das “Liken”, in Verbindung mit dem Namen des Nutzers für Werbung genutzt werden dürfe.
“Das Vorgehen von Facebook ist nach Ansicht des vzbv mit der deutschen und europäischen Rechtsordnung nicht vereinbar und auch kartellrechtlich bedenklich, wie das Bundeskartellamt kürzlich erklärte”, erklärt der vzbv. Facebook habe nun Zeit bis zum 16. März, um auf die Abmahnung zu reagieren.
Facebook weist Vorwürfe zurück
In einer ersten Reaktion hat Facebook die Vorwürfe des vzbv zurückgewiesen. Facebook erklärte gegenüber der Deutschen Presseagentur: “Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen.” Zudem sei man bei Facebook überrascht, dass sich der vzbv auf Richtlinien bei Facebook konzentriere, die Facebook seit über zehn Jahren verwende. Wie etwa der Klarnamenpflicht.
Bundesjustizminister begrüßt Abmahnung von Facebook
Auf Twitter hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in einem Tweet die Abmahnung von Facebook mit einem “Gut so” begrüßt. “Es ist gut, dass die Datenschutzbestimmungen von Facebook jetzt rechtlich überprüft werden. Der vzbv greift berechtigte Kritikpunkte auf”, so Maas. Und weiter: “Jeder Nutzer sollte wissen können, was Facebook mit den Daten macht. Wir werden uns deshalb auch weiter intensiv für die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung noch in 2015 einsetzen.”