Das Bundeswirtschafts-Ministerium hatte im Februar einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung des in Deutschland bisher geltenden Routerzwangs vorgelegt. Nach einigem Hin und Her hat der Bundestag nun am Donnerstag das Gesetz einstimmig beschlossen .
Damit wird dem Treiben einiger Internet-Anbieter ein Ende gesetzt, ihren Kunden die Nutzung bestimmter Router-Modelle vorzuschreiben. Durch das Gesetz wird der sogenannte “Netzabschlusspunkt” als passiv betrachtet. Im Telefonnetz bedeutet dies, dass der Anschluss an der Telefondose (TAE-Dose) endet. In Bezug auf Kabelanschluss-Internet ist eigentlich ebenfalls nur die nackte Anschlussdose als “passiv” zu betrachten. Dadurch dürfen die Anbieter von Internet-Anschlüssen ihren Kunden nicht mehr die Nutzung bestimmter Router aufzwingen, weil die Router nicht mehr ein Bestandteil ihres Netzes sind.
Vodafone hatte bereits Mitte August auf das drohende Gesetz reagiert und den Routerzwang am 1. September aufgehoben. Seit dem bietet das Unternehmen seinen Kunden alternativ zum eigenen Router einen DSL-Router von AVM als “Premium-Router” an.
Über das Gesetz muss noch der Bundesrat abstimmen. Der kann das neue Gesetz allerdings nicht mehr stoppen, sondern höchstens dessen Inkrafttreten noch etwas verzögern.