Hat man seinen Mac verloren oder wurde er gestohlen, kann man ihn „Meinen Mac suchen“ eine Ortung versuchen oder ihn zumindest sperren . In der Praxis kann einem diese Funktion aber unter Umständen wenig weiterhelfen, wie ein Fall aus der Praxis zeigt. Wie der Spiegel berichtet , hatte der Hamburger Autor und Marketingexperte Sebastian Schroer in der S-Bahn seinen Koffer samt Macbook Air vergessen. Nachdem weder Bahn noch Polizei helfen konnten, versuchte er, das Macbook per iCloud zu lokalisieren und aktivierte den Löschbefehl. Verbindet sich das Macbook mit dem Internet und empfängt diesen Befehl, wird es automatisch gelöscht und gesperrt. Offenbar erfolgreich, denn nach einigen Tagen erhielt Schroer eine E-Mail von Apple: Das Gerät sei um 5.51 in einem Ort namens Kreuzau lokalisert worden. Er informiert die Polizei, unter der angegebenen Adresse kann diese aber kein Macbook auffinden. Leider ist diese Ortungsfunktion sehr ungenau, da ein Macbook im Unterschied zu einem iPhone kein GPS-Modul besitzt und die Ortung auf WLAN-Daten bzw. IP-Adressen beruht. Das Gerät ist aber dank iCloud offenbar gesperrt und kann nicht mehr auf eine neue Apple-ID angemeldet werden.
Schon am nächsten Tag erhielt der Macbook-Eigentümer folgerichtig eine weitere E-Mail, jemand habe einen Termin im Kölner Apple Store vereinbart, um das Macbook Air zu entsperren. Namen und Telefonnummer dieser Person will aber der Apple Store aus Datenschutzgründen nicht mitteilen. Daraufhin wendet sich der Besitzer an die Kölner Polizei, die zum Zeitpunkt des Termins im Apple Store auftaucht. Der Eigentümer erwartet nun, die Polizei werde das Notebook sicherstellen und den Unbekannten zur Rechenschaft ziehen. Allerdings verweigerte der Manager des Apple Store den Polizisten den Zutritt und weigert sich auch gegenüber den Ermittlern, die Daten des Unbekannten herauszugeben. Laut Sprecher der Staatsanwaltschaft Bonn ein rechtlich völlig korrektes Verhalten. Die Datenschutzrichtlinien Apples würden die Weitergabe der Daten verbieten, nähere Angaben zu den Ermittlungen wolle man aber nicht machen. So ist nicht bekannt, ob die Person im Apple Store war, oder ob eine Auswertung von Videobilder den neuen Macbook-Besitzer identifizieren kann.
Unsere Meinung : Rechtlich hat sich Apple korrekt verhalten, der Eigentümer des Macbook sieht das aber natürlich völlig anders. Offensichtlich sollte man aber von der Ortungsfunktion eines Macbook nicht zu viel erwarten, dazu ist sie ohne GPS zu ungenau. Zumindest eine andere wichtige Funktion, den Schutz der eigenen Daten durch Fernlöschung, kann sie aber ganz gut erfüllen. Vor allem bei Aktivierung von Filevault kann man so zumindest sensible Daten vor Dritten schützen. Hier mehr zum Thema: ” So gut schützt Filevault Ihren Mac oder Macbook “.