Schon mehrfach wurde die Abstimmung über die Anti-Terror-Richtlinie im Innenausschuss des EU-Parlaments verschoben. Am gestrigen Montagabend wurde sie dort nun bestätigt. Damit kann sie in sogenannte Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und dem Rat der EU gehen. Laut Netzpolitik.org begründet etwa die CSU-Europapolitikerin Monika Hohlmeier diesen Schritt damit, dass man keine Enthauptungsvideos oder Verunglimpfung von Opfern nach Terroranschlägen mehr im Internet betrachten könne. Solche Inhalte sollen möglichst gelöscht werden – ist das technisch nicht möglich, will man sie zunächst blockieren.
Abgesehen von Zweifeln an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen, die von Akteuren leicht zu umgehen sind, wird vor allem kritisiert, dass solche Netzsperren auch ohne vorherigen Richterbeschluss verhängt werden können. So bietet dieser Gesetzentwurf die Gefahr, dass legitime Inhalte gesperrt und dadurch die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, heißt es bei Netzpolitik.org . Und die österreichische Futurezone.at spricht in der eigenen Meldung ganz unverhohlen davon, dass “Netzsperren und andere massive Grundrechtseingriffe […] am Montag unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung im Innenausschuss des EU-Parlaments durchgewunken” worden seien. Der Entwurf wurde direkt nach den Terroranschlägen in Paris im Dezember des vergangenen Jahres eingebracht. Futurezone kritisiert, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission in Eile und ohne Folgenabschätzung zu hart ausgefallen sei. EU-Mitgliedstaaten werden beispielsweise aufgefordert, terroristische Online-Propaganda aus dem Netz zu entfernen oder den Zugang zu den Inhalten zu blockieren. Dies könne entweder durch Selbstverpflichtungen der Diensteanbieter (Provider) geschehen, oder auch durch staatliche, sanktionsbewehrte Anordnungen. Damit würden “Netzsperren ohne richterlichen Beschluss in Europa salonfähig gemacht.”
Auch die Definition von Begriffen wie Terrorismus oder radikalisierte Personen sei viel zu unscharf und könne auch auf unliebsames, regierungskritisches Verhalten innerhalb und außerhalb der EU gemünzt werden. Immerhin habe sich der Ausschuss gegen Online-Durchsuchungen privater Computer und anderer Medien entschieden, aber auch hier sei der verabschiedete Text zu unscharf formuliert. “Es ist schlicht verantwortungslos, massive Grundrechtseingriffe im Namen der Terrorbekämpfung durchzuwinken, ohne dass es irgendeinen Nachweis für die Wirksamkeit der Maßnahmen gibt“, zitiert Futurezone den Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Alexander Sander.
Nach den erwähnten Trilog-Gesprächen und der Erarbeitung möglicher Kompromisse wird das Gesetz voraussichtlich von Parlament und Rat der EU verabschiedet.