Es klingt zunächst verrückt, aber so singulär wäre es gar nicht: Auch Worte wie Aspirin, Teleprompter, Thermos und andere waren einmal geschützte Markennamen, verloren aber ihren rechtlich eigenständigen Status, da sie praktisch synonym oder englisch ”generic” für beispielsweise Kopfschmerztablette wurden.
Das könnte nun auch den Konzern Alphabet mit seiner wichtigsten Marke ”Google” widerfahren, weil ”to google” oder eben ”googeln” für die Suche im Internet fast ausschließlich und von jedem verwendet wird. Das berichtet Ars Technica . Hintergrund ist, dass der Unternehmer Chris Gillespie bereits 2012 eine ganze Reihe von Domains hatte registrieren lassen, die das Wort ”google” mit anderen Begriffen kombinierten, so etwa “googledonaldtrump.com”. Google reichte damals Klage ein, eine sogenannte ”Cybersquatting complaint” und beanspruchte eine Verletzung von Markenrechten (”trademark infringement”). Zunächst bekam Google Recht. Schließlich stehe Google nicht nur für die Websuche, sondern auch für andere Dienste und Angebote. Es sei unklar, wie die Allgemeinheit das Wort tatsächlich verstehe, ob dies tatsächlich so exklusiv und eben ”generisch” für die Internetsuche aufzufassen sei. Dies ist aber die Voraussetzung für die Aberkennung des exklusiven Markenrechts.
Nun geht Chris Gillespie zusammen mit anderen Unterstützern bis vor den Obersten US-Gerichtshof (Supreme Court), um doch noch zu obsiegen. Urteilte das Gericht im Sinne der Kläger, würde das Google respektive Alphabet unter anderem das Recht entziehen, Google als eingetragene Handelsmarke mit dem Symbol ® (für Registered Trademark) zu benutzen, entsprechende Verletzungen des Markenrechts der Konzern dann nicht mehr verfolgen. Bis es zu einer Entscheidung kommt, kann es jedoch Monate dauern, schreibt Ars Technica.