Laut Handelsblatt geht es bei der heute erwarteten Entscheidung der EU-Kommission um Steuervereinbarungen aus der Zeit zwischen 1991 und 2007. Apple hat hier lediglich einen Steuersatz von 12,5 Prozent zu zahlen gehabt, möglicherweise gab es zusätzliche günstigere Steuer-Konditionen für den Computerkonzern aus den USA. Irland will durch diese extrem niedrigen Unternehmenssteuern vor allem ausländische Investoren und Firmen ins Land holen. Die EU-Kommission hatte Irland bereits 2014 vorgeworfen, damit internationale Steuerregeln zu umgehen. Apple habe Milliardengewinne nicht versteuern müssen. Dies betrachtet die Kommission laut Handelsblatt als unerlaubte Beihilfe. Anderen Berichten zufolge wie etwa bei Futurezone könnten auf Apple Forderungen von bis zu 19 Milliarden US-Dollar zukommen. Der Konzern beschäftigt in Cork in Irland 5500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für Großfirmen wie Apple ist es unattraktiv, im Ausland verdientes Geld in die USA zurück zu bringen – dort wartet das Finanzamt mit Steuersätzen von 35-40 Prozent des fraglichen Betrages.
Schon zuvor hat die EU-Kommission in vergleichbaren Steuerfällen geurteilt: so sollen die Niederlande von Starbucks und Luxemburg von Fiat Chrysler nachträgliche Steuern erheben. Wobei es hier laut Handelsblatt um vergleichsweise niedrige Summen von jeweils bis zu 30 Millionen Euro geht.
Das US-Finanzministerium hat derweil die Europäer kritisiert , dass sie uneinheitlich vorgingen und nicht der gängigen Rechtspraxis folgten. Die Amerikaner sehen die eigenen Firmen zudem unverhältnismäßig stark betroffen. Dem widersprach die EU-Kommission, sie lege überall dieselben Maßstäbe an. Macwelt.de wird bei Bekanntgabe des Urteils unmittelbar über die Entscheidung der EU-Kommission berichten.