Microsoft hat sich laut dem österreichischen Magazin Der Standard in die Liste des Datenschutzschildes zwischen der EU und den USA (” Privacy Shield “) eintragen lassen. Dieser ist der Nachfolger des zuvor heftig kritisierten und vom Europäischen Gerichtshof abgesetzten Safe-Habor-Abkommens. Die entsprechende Registrierung für US-Unternehmen beim US-Handelsministerium ist seit dem 1. August dieses Jahres möglich. Dabei erhält man eine Zertifizierung, dass man den Datenschutzauflagen des neuen Abkommens in vollem Einklang mit den EU-Datenschutzbestimmungen genügt. Unter den weiteren 190 US-Unternehmen, die derzeit geprüft werden, befindet sich auch der Suchmaschinenkonzern Google. Das neue Abkommen ermöglicht EU-Bürgern prinzipiell, gegen eine Verletzung des Datenschutzes in den USA zu klagen, doch nur, wenn sie vorher auf den Verwaltungsweg nicht erfolgreich waren.
Der österreichische Datenschutzaktivist und Jurist Maximilian Schrems hatte sich im Oktober 2015 mit seiner Klage gegen die Weitergabe von Facebook-Daten in die USA gegen das Safe-Harbor-Abkommen durchgesetzt, schreibt Der Standard weiter. Freilich ist in dem oben verlinkten Wikipedia-Artikel zu “Privacy Shield” zu lesen, dass eben Maximilian Schrems auch das neue Abkommen kritisiert, da er zur Sicherung der US-Bundesregierung kurz vor der bevorstehenden Neuwahl des amerikanischen Präsidenten im November 2016 als nicht besonders zuverlässig betrachtet. Außerdem habe sich gegenüber der früheren Übereinkunft über den EU-US-Datenschutzschild keine wesentlich andere Rechtslage für die Bürger ergeben. Immer noch habe US-Recht im Zweifel Vorrang, und Daten dürften dementsprechend in vielen Fällen weiterhin abgefangen werden.
Gerade Microsoft wurde nach Veröffentlichung seiner jüngsten Betriebssystemversion Windows 10 heftig dafür kritisiert , dass dieses vom Nutzer unbemerkt zahlreiche Daten über dessen PC und die Useraktivitäten an die Microsoft-Zentrale in Redmond durchreicht, sodass es spezielle Tools gibt, um dies gezielt wieder abzustellen.