Das berichtet die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. in einer Pressemitteilung in eigener Sache. Denn die Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV hat selbst unzulässige Teilnahmebedingungen für Schülerkurse in Apple Stores unter Androhung einer Klage abgemahnt. Hier waren insbesondere beim Kurs ”Entdeckungsreisen” für Schülergruppen in den Apple Stores von den Eltern einverständlich zu unterschreiben, dass Apple Kinder während der Kurse fotografieren und filmen konnte und die Aufnahmen praktisch beliebig zu ”vertretbaren Zwecken” verwenden durfte, beispielsweise für Werbekampagnen. Die Eltern sollten gleichzeitig auf Unterlassungsansprüche gegenüber dem Konzern verzichten. Auch weitere Klauseln hat der VZBV gegenüber Apple Retail Germany abgemahnt.
Nun hat sich Apple dem Bericht zufolge verpflichtet, die strittigen Teilnahmebedingungen zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Wie der Verbraucherverband schreibt, ist Apple nur eins von mehreren Unternehmen, die sich gezielt an Schüler und Lehrer wenden. So geben 75 Prozent der größten deutschen Unternehmen eigene Unterrichtsmaterialien heraus und bieten andere Veranstaltungen an, um durch Produktwerbung, die an sich verboten ist, durch diverse Schlupflöcher doch ins Klassenzimmer zu drängen. Der VZBV fordert dagegen, die Schule nach bundesweiten Standards als werbefreien Raum sicherzustellen.