Update vom 3. Juli 2018:
Da die rechtliche Lage nicht ganz so einfach ist, haben wir bei den Verbraucherzentralen Bayern und NRW nachgefragt, ob sich Apple bei einem defekten iPhone mit Jailbreak hier wirklich rechtlich aus der Verantwortung stehlen kann. Die Antwort: Im Prinzip ja, unterscheiden muss man hier aber zwischen Garantie und Gewährleistung:
Nach Einschätzung der Referentin Katharina Grasl kann Apple in der Tat Garantieleistungen verweigern, nicht jedoch Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung. Der Grund: „Ein Unternehmen darf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Jailbreak-Geräte nicht grundsätzlich ausschließen. Denn es ist durchaus möglich, dass ein Mangel am Gerät vorliegt, der nicht auf den Jailbreak zurückzuführen ist. In diesem Fall dürfte das Unternehmen Gewährleistungsansprüche nicht verweigern.“ Anders ist dies bei der Garantie, die Apple für ein Jahr garantiert. Diese ist freiwillig und ein Hersteller kann die Bestimmungen selbst festlegen und folglich für Geräte mit Jailbreak verweigern.
Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale NRW hebt außerdem hervor, dass im Support-Dokument die Garantie ja nicht ausdrücklich verweigert wird. Apple habe sich ja vorbehalten, im Einzelfall dann doch Gewährleistungen oder Garantie zu gewähren. Heißt es doch im Support-Dokument, dass „Apple daher jeglichen Service für ein iPhone, ein iPad oder einen iPod Touch ablehnen kann” – unter Umständen also doch gewährt.
Bindend sind die Garantiebestimmungen selbst und hier bezieht sich Apple nur auf “Schäden, die auf die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Apple-Produkts gemäß Benutzerhandbuch, technischen Daten oder veröffentlichten Richtlinien des Apple-Produkts zurückzuführen sind”.
Ursprünglicher Artikel
In einem neuen Support-Dokument hat Apple zum Thema Jailbreak oder „Unautorized modification of iOS“ ausführlich Stellung genommen. Der für viele Nutzer wohl wichtigste Satz steht am Ende: „Apple may deny service for an iPhone, iPad, or iPod touch that has installed any unauthorized software.“
Sprich: bei einem iOS-Gerät mit Jailbreak kann Apple eine Reparatur verweigern, trotz Garantie. Begründet wird dies mit einem Verstoß gegen die iOS-Nutzervereinbarung. Nach deutscher Rechtsprechung mag dies vielleicht fraglich sein, in der Praxis hilft dies dem Kunden aber wenig weiter.
Laut Apple kann ein Jailbreak nämlich eine ganze Reihe an Problemen verursachen: Sicherheitsmängel, Instabilität, Akkuprobleme und weitere Probleme.
Nicht bestreiten lässt sich ein Sicherheitsverlust: Durch ein Jailbreak werden Sicherheitsmechanismen des Systems deaktiviert und Hacker könnten sowohl Informationen stehlen, das Gerät beschädigen als auch Malware installieren.
Der Grund für Abstürze und das Einfrieren des Systems kann laut Apple ebenfalls ein Jailbreak sein, ebenso kann es eine verkürzte Akku-Laufzeit verursachen. So gut wie alle Cloud-Dienste können zudem durch das Freischalten des Gerätes gestört und zukünftige iOS-Updates unmöglich gemacht werden.
Unsere Meinung: Jailbreaks haben ihren Reiz, vor allem für die Installation von Spielen sind sie sehr beliebt. Bei früheren Systemen war diese “Freischaltung” auch relativ einfach möglich und ließ sich recht problemlos rückgängig machen. Auch für Sicherheitsforscher, die sich auf iOS spezialisieren sind sie weiter ein immens wichtiges Thema . Vor allem Einsteigern kann man aber aktuell von einem Jailbreak eigentlich nur abraten, lassen sich doch Probleme mit der Stabilität und späteren Updates nicht ausschließen. Wir vermuten außerdem, dass Apple auch aus Sicherheitsgründen in Zukunft stärker gegen Jailbreaks vorgehen will.