Lebhafte Debatten: Die Bundesregierung diskutiert darüber, ob Aufzeichnungen von digitalen Sprachassistenten wie Google Home oder Amazons Alexa künftig als Beweismittel vor Gericht zugelassen werden sollen. Das bringt natürlich (und zu Recht) Datenschützer und Oppositionspolitiker auf die Palme. Diese Entwicklungen, so die Argumentation, bringen uns immer näher an einen Überwachungsstaat, indem die Bürger nie sicher sein können, dass jedes Wort aufgezeichnet wird. Es ist auch fragwürdig, ob ein solches Gesetz im Einklang mit den Recht auf Privatsphäre und der „Vertraulichkeit des Wortes” in Einklang zu bringen ist. Die meisten Sprachassistenten verarbeiten Anfragen in der Cloud des jeweiligen Anbieters, oft werden diese sogar gespeichert. Bei Siri läuft die Verarbeitung, wenn möglich, auf dem Gerät. Sollte eine Verbindung zum Server notwendig sein, wird diese anonymisiert und verschlüsselt.
Nach Ansichten einiger Medien-Anwälte ist der Betrieb von smarten Lautsprechern, die die Gespräche speichern, selbst im privaten Umfeld problematisch. So kommentiert Dr. Ralf Petring gegenüber der ” Neuen Westfälischen “, jeder Inhaber eines solchen Geräts muss seine Gäste informieren, dass sie sich in einem Raum mit dem smarten Lautsprecher befinden, der potentiell die Gespräche mitzeichnen kann. Der Gastgeber ist auch verantwortlich dafür, dass die Daten nach Wunsch der Gäste gelöscht werden oder die Gäste über den Datenverbrauch aufgeklärt sind. Da die Datenverarbeitung von den meisten smarten Lautsprechern noch nicht völlig aufgeklärt ist, kann das nach sich eine ganze Reihe von ungeklärten Konsequenzen führen, so Petring weiter.