Es ist allgemein bekannt, dass Apple auf stabile Preise für seine Produkte achtet, nach Meinung der französischen Wettbewerbsbehörde Autorité de la Concurrence ging Apple dabei aber vor einigen Jahren zu weit. Der amerikanische Konzern soll wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht eine Strafe von 1,1 Milliarden Euro zahlen, die beiden ebenfalls involvierten Großhändler Tech Data und Ingram Micro sollen 62,9 bzw. 76,1 Millionen Euro zahlen. Durch Absprachen mit den beiden Großhändlern, sogenannten Apple Authorised Distributors, habe Apple die Preise konstant gehalten. Händler, die Apple-Produkte verkauften, hätten dadurch nicht untereinander konkurrieren können. Zudem habe Apple Premium Reseller durch unfaire Vertragsbedingungen benachteiligt, sie beispielsweise gezwungen, die gleichen Preise wie im Apple Store zu verlangen. Gleichzeitig wären sie bei Produkteinführungen von Apple benachteiligt worden, da die Apple Stores und große Einzelhändler wie Fna bevorzugt beliefert wurden – die Apple teilweise direkt beliefert. In gleich drei Fällen habe sich Apple nicht an das Wettbewerbsrecht gehalten: Der Einschränkung von Großhandelskunde, der Praxis von Festpreisen und dem Missbrauch der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Reseller. Nicht betroffen waren übrigens iPad und iPhone, die Apple anders vertreibt und damals noch gar nicht erschienen waren.
Grundlage für das Verfahren war ein langjähriger Prozess zwischen Apple und dem Apple Händler eBizcuss – der 2012 Insolvenz anmeldete und Apple verklagte.
Laut einem Bericht von CNBC will Apple das Urteil nicht akzeptieren und will Berufung einlegen. So lägen die Handlungen schon ein Jahrzehnt zurück und die Praktiken wären in der Industrie üblich.