1. Dezember: Die andere Pandemie nicht vergessen
Macwelt wünscht einen guten Morgen! “Brace yourself, winter is coming!” Anscheinend hat die Politik in Berlin, München, Dresden, Düsseldorf und anderswo zu wenig den Zusammenhang zwischen Winterwetter und der Räumlichkeit von Treffen verstanden. Ebenso wenig den von fehlenden Maskenträgern in der Schule und Ansteckungen und den von niedriger Impfquote und hoher Inzidenz. Alles, was jetzt noch im Winter passiert, der meteorologisch heute begonnen hat und astronomisch erst in drei Wochen startet, wird kaum vermeiden können, dass die lang bekannte Delta-Variante von Sars-CoV-2 zu Katastrophen führt, da braucht es nicht mal Omikron dafür. Eine allgemeine Impfpflicht, so dringlich sie auch erscheint, wird allenfalls Wellen im Frühjahr bremsen können. Nach Omikron kommt im griechischen Alphabet das π, bis zum Omega ist es noch weit, sehr weit. Dabei steht seit etwa einem Jahr der Ausweg weit offen: Impfen mit Comirnaty oder einem anderen mRNA-Impfstoff, einmal, zweimal, dreimal und dann jedes Jahr wieder mit angepassten Substanzen für Varianten jenseits des π. Fast so wie mit der Grippeschutzimpfung also.
Es ist eine faszinierende Geschichte, wie das Mainzer Forscherpaar Ugur Sahin und Özlem Türeci schon im Januar 2020 beschloss, ihre gesamte Forschung, ihre gesamte Firma auf diese neue Bedrohung umzustellen und die für die Bekämpfung von Krebs entwickelte Technik für einen Impfstoff einzusetzen. Das erinnert ein wenig an Apple, das auf die Zukunft des iPhone wettete und riskierte, alles zu verlieren. Sahin und Türeci (und viele ungenannte Kolleg:innen, die weltweit am gleichen Thema arbeiten) haben der Menschheit mit Comirnaty in diesem Jahr den größtmöglichen Nutzen bereitet. Es ist eine Schande, dass es immer noch Leute gibt, welche die Impfung damit (oder mit einem der anderen zugelassenen und nützlichen Stoffe) verweigern. Nicht einmal das Nobelkomitee in Stockholm hat diese enorme Leistung bisher gewürdigt. Das wird aber sicher noch kommen, auch andere Forscher:innen haben den Nobelpreis für Medizin mehr als verdient.
In der nach wie vor wichtigen und immer dringlicher werdenden Bekämpfung der aktuellen Pandemie ist die ebenso weiterhin wütende Pandemie, die vor etwa 40 Jahren ihren Ausgang nahm und gegen die man sich immer noch nicht impfen, aber vor der man sich immerhin recht gut schützen kann, noch lange nicht vorbei. Das Akronym AIDS hat seinen Schrecken nicht verloren.
Eine Infektion mit dem HI-Virus muss längst kein Todesurteil mehr sein, das gilt aber nur für wohlhabende Länder. Der Weg zu einer Therapie, welche wenigstens die Viren wirkungsvoll an der Vermehrung hindert, war aber lang und teuer. In Europa hatten die Infektionen in den Zehnerjahren wieder zugenommen, vor allem deshalb, weil viele Infizierten gar nicht wissen, dass Sie das Virus in sich tragen – auch in diesem Fall sind Tests unerlässlich, um Infektionsketten zu unterbrechen.
Auch wenn die USA wieder zurück in der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind, sind private Initiativen gegen das halb vergessene Virus wichtiger denn je. Hervorzuheben ist etwa der vom irischen Sänger Paul Hewson, den alle Welt nur als „Bono“ kennt, gegründete Global Fund, der vorwiegend in Afrika das Problem angeht. Dort sterben immer noch halbe Generationen an der mit viel Geld halbwegs in den Griff zu bekommenden Epidemie und hinterlassen eine perspektivlose Nachfolgegeneration.
Aller Voraussicht nach werden auch heute wie in den letzten Jahren die Apple Stores ihr Logo anlässlich des Welt-AIDS-Tages rot beleuchten, bevor sie für 2G-Publikum ihre Pforten öffnen. Das und die Spenden Apples an den Global Fund sind so sehr viel wichtiger als Black-Friday-Rabatte.
Lesetipps für den Mittwoch
Endspurt: Nein, wir erwarten in diesem Dezember keine neuen Produkte mehr von Apple, im vergangenen Jahr purzelten noch Airpods Max aus dem Füllhorn Cupertinos. Aber mal abgesehen von potenziellen neuen Farbvarianten der OverEar-Hörer sind die Erwartungen an neue Apple-Hardware identisch Null. Recht viel passiert in Sachen Software auch nicht mehr, die fälligen Updates auf iOS 15.2 und iPadOS 15.2 sollten noch kommen. Aber ganz ohne Inhalte ist die Dezembervorschau der Macworld auch nicht, Apple TV+ hat einige schöne Sachen im Angebot.
Ausgezeichnet: Apple hat die diesjährigen Preisträger der Apple Music Awards bekannt gegeben, die ihre Auszeichnungen in einer Zeremonie am 7. Dezember verliehen bekommen. Künstler des Jahres ist “The Weeknd”, der schon auf Apple-Keynotes als musikalischer Gast aufgetreten war, bevor er Welthit nach Welthit produzierte. Das Album des Jahres hat nach Meinung der Jury Olivia Rodrigo mit “SOUR” aufgenommen, der Song des Jahres “drivers license” kommt ebenso von ihr. Erstmals zeichnet Apple Music auch regionale Künstler aus, für Deutschland bekommt den Preis der Deutsch-Rapper RIN. Etwa 50 Jahre nach der Auflösung der Beatles scheint die Ära der Gitarrenbands allmählich doch zu Ende zu sein.
Charts: Der laut Jury “Beste Song” ist in den globalen Apple-Music-Charts des vergangenen Jahres nur auf Platz zwei gelandet, “Dynamite” der koreanischen Boyband BTS wurde noch öfter gestreamt. Auf Platz drei setzte sich “positions” von Ariana Grandé, die “Blinding Lights” des Künstlers des Jahres The Weeknd schafften es nur auf Platz fünf, aber der Song ist bereits 2019 erschienen und damit vor dem betrachteten Zeitraum vom 16. Oktober 2020 bis zum 15. Oktober 2021. Die Jahrescharts bricht Apple Music auch auf Länder und Regionen herunter, in Deutschland war der Top-Stream das Shanty “Wellerman” von Nathan Evans, 220 KID und Billen Ted. In den Top Songs 2021 präsentiert Apple Music zudem die meistgehörten bei Fitnessübungen, die von Shazam am meisten gesuchten und die Titel mit den beliebtesten Texten. Hier besetzt Olivia Rodrigo die Spiezenpostion.
Warnung beachten : Safari ist recht gut darin, Mac-Anwender davor zu warnen, schlechte Passworte zu nutzen oder selbst gute auf mehreren Seiten. Die meisten Websites ermöglichen es Safari auch, beim Anlegen eines Kontos selbst ein langes und nicht zu erratendes Passwort zu wählen, das der Browser sicher in seinem Schlüsselbund verwahrt. Wenn Safari aber gleich auf seiner Startseite die Warnung ausgibt, eines der benutzten Passwörter sei kompromittiert, ist Vorsicht geboten. Der erste Verdacht, man sei versehentlich auf eine gefälschte Seite gekommen, die nur den Eindruck erweckt, sie sei Safaris Startseite und in eine Falle lockt, lässt sich schnell ausräumen. Dann sollte man in den Einstellungen sich mal genauer ansehen, um welche Passworte es sich handelt. Wie das geht und was dann im Detail zu tun ist, erklärt Glenn Fleishman.
Witz komm raus: Tesla-Chef Elon Musk macht einen Spaß über das aus seiner Sicht offenbar überflüssige und überteuerte Mikrofaserputztuch, das Apple als Zubehör für die neuen Macbooks Pro zum interessanten Preis von 25 Euro (19 US-Dollar) verkauft. Tesla bietet in seinem Shop nun für 50 US-Dollar eine “Cyber-Whistle” an, die man anstatt des schwer lieferbaren Tuches doch kaufen sollte, wie Musk in einem Tweet empfiehlt. Die Trillerpfeife sei aus “medizinischem Edelstahl” gefertigt und erinnert in ihrem eckigen Design an den angekündigten, aber noch längst nicht ausgelieferten Cybertruck. Interessant: Bezahlen kann man die Pfeife von der Pfeife auch per Apple Pay, ein genaues Lieferdatum bekommt man aber nicht mitgeteilt.
Weitere Nachrichten:
Whatsapp schaltet langerwartete Neuerung frei
Erst kürzlich hatten wir berichtet , dass Whatsapp eine Sticker-Revolution plant. Die ist jetzt früher als gedacht schon verfügbar: In der Desktop-Anwendung von Whatsapp (wie der neuen UWP Whatsapp-Anwendung für Windows ) und über Whatsapp Web dürfen die Nutzer ab sofort auch eigene Sticker selbst erstellen und an ihre Kontakte versenden.
Das Prinzip ist einfach: Rufen Sie die Whatsapp Desktop-Anwendung oder Whatsapp Web auf und klicken Sie in einem Chat auf das “Heftklammer”-Symbol und dann auf das “Sticker”-Icon. In Whatsapp Web können Sie auch einfach auf das Emoji-Icon links neben dem Eingabefeld klicken und es klappt dann ein Menü hoch, indem ein “Erstellen”-Eintrag angeklickt werden kann.
Für das Erstellen eines Stickers wählen Sie dann ein auf der Festplatte befindliches Bild aus. Danach können Sie über die oben eingeblendete Werkzeugleiste etwa die Größe des Bildes im Sticker anpassen sowie weitere Bilder, Texte und Emojis hinzufügen. Das fertige Sticker-Kunstwerk können Sie dann Ihrem Kontaktpartner schicken und es bleibt in Ihrer Stickersammlung für die spätere Verwendung gespeichert.
In Whatsapp für Android und iOS ist die “Sticker erstellen”-Funktion derzeit noch nicht verfügbar. Hier müssen Sie also weiterhin fertige Sticker-Packs oder Drittanwendungen verwenden. Wie das funktioniert, erläutern wir in dem Beitrag:
Panasonic: Hacker hatten wohl monatelang Zugriff auf Daten
Panasonic hat mitgeteilt , dass das Unternehmen Opfer eines Hackerangriffs geworden ist. Die Angreifer konnten demnach am 11. November 2021 in das Netzwerk von Panasonic eindringen. Die Cybergangster erlangten Zugriff auf Daten, die auf einem Dateiserver lagen. Das habe die interne Untersuchung ergeben.
Panasonic habe den Vorfall nach dessen Entdeckung sofort den zuständigen Stellen gemeldet und Gegenmaßnahmen ergriffen, unter anderem um weiteren Zugriff von außen auf das Netzwerk zu unterbinden. Zur Herkunft der Angreifer äußert sich Panasonic nicht.
Panasonic arbeite derzeit mit externen Sicherheitsexperten zusammen, die den Einbruch untersuchen. Dabei geht es auch um die Frage, ob Kundendaten oder vertrauliche Informationen aus der „sozialen Infrastruktur“ in die Hände der Angreifer gefallen sind. Die Japaner sprechen in diesen Zusammenhang ausdrücklich von einem „Leck“.
Das Unternehmen bedauert zutiefst, wenn sich jemand wegen des Vorfalls Sorgen mach oder Unannehmlichkeiten habe.
Das US-amerikanische IT-Sicherheitsnachrichtenportal Bleeping Computer ergänzt allerdings, dass japanische Medien berichten , dass die Hacker bereits seit Juni 2021 Zugriff auf die Server von Panasonic gehabt hätten; konkret von 22. Juni bis 3. November 2021. Zudem würden die japanischen Medien berichten , dass die Angreifer Zugriff auf vertrauliche Daten von Kunden und Mitarbeitern sowie auf technische Unterlagen von Panasonic erlangt hätten. Erst am 11.11.2021, als Panasonic den Einbruch entdeckte, sei der nicht autorisierte Zugriff unterbunden worden. Panasonic habe ungewöhnlichen Netzwerkverkehr bemerkt und so den Einbruch bemerkt.
Die auf Sicherheitsthemen spezialisierte Seite Therecord ergänzt , dass viele japanische Firmen in den letzten Monaten das Ziel von Hackerangriffen wurden. Als Urheber gelten Hacker aus der Volksrepublik China, die mit staatlicher Unterstützung tätig sind. Therecord vermutet auch hinter dem Panasonic-Einbruch staatlich autorisierte chinesische Hacker.
Internet zu langsam? Prüfung erst ab dem 13.12. möglich!
Am 1.12. können Sie erst einmal nichts machen!
Zwar tritt am 1.12.2021 das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Es legt fest, dass Internetnutzer ihr monatliches Entgelt gegenüber dem Internetprovider kürzen dürfen, wenn der Internetzugang langsamer als vertraglich zugesichert ist. Doch tatsächlich ist das dafür erforderliche Nachweisverfahren erst ab dem 13.12.2021 möglich.
Voraussetzung für eine Kürzung der Zahlung an den Internetprovider ist laut Bundesnetzagentur eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung”. Die Bundesnetzagentur erklärt hierzu: „Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, legt die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung fest. Konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren stellt die Bundesnetzagentur zudem in einer Handreichung bereit. Die Allgemeinverfügung und die Handreichung werden am 8. Dezember 2021 durch die Bundesnetzagentur förmlich bekanntgegeben. Die Regelungen der Allgemeinverfügung werden am 13. Dezember 2021 wirksam. Die vor diesem Hintergrund überarbeitete, neue Version der Desktop-App wird am 13. Dezember 2021 auf dieser Internetseite zum Download bereitgestellt.“ Zitat Ende
Ganz wichtig ist dieser Hinweis der Bundesnetzagentur: “Ihre Internetgeschwindigkeit im Festnetz überprüfen Sie mit der Breitbandmessung Desktop-App. Diese steht Ihnen als Überwachungsmechanismus in einer überarbeiteten Version ab dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung. Mit der neuen App können Sie ab diesem Zeitpunkt einen Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den neuen TKG-Regelungen gegenüber Ihrem Anbieter nachweisen.”
Das bedeutet für Internetnutzer: Sie können erst ab dem 13.12. die erforderlichen Messungen durchführen. Bis dahin ist der Download der Desktop-App nicht mehr möglich.
Die Bundesnetzagentur weist auf folgendes hin: „Nutzer, die die bisherige Version (der Desktop-App, Anm. der Redaktion) bereits heruntergeladen haben, können diese für Einzelmessungen weiterhin nutzen. Messkampagnen im Rahmen des Nachweisverfahrens können nur noch bis zum 30. November 2021 durchgeführt werden. Bitte schließen Sie daher offene Kampagnen schnellstmöglich ab.“
Laut der Allgemeinverfügung des Bundesnetzagentur liegt „eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload jeweils vor, wenn
1. nicht an zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden,
2. die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird oder
3. die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen jeweils unterschritten wird, wobei
4. 20 Messungen erfolgen müssen,
5. diese Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden müssen, und
6. sich diese Messungen im gleichen Umfang auf die beiden Tage verteilen müssen, sodass zehn Messungen an einem Tag erfolgen müssen.“ Zitat Ende
Die obigen Vorgaben gelten sowohl für die Downloadgeschwindigkeit als auch für die Uploadgeschwindigkeit.
Aus juristischer Sicht bedeutet die Allgemeinverfügung: der Kunde bekommt nun neben den schon bisher bestehenden Möglichkeiten der Schadenersatzforderung und der Kündigung auch noch die Möglichkeit auf Minderung.
- Die Messung müssen Sie mit den von der Bundesnetzagentur auf breitbandmessung.de zur Verfügung gestellten Messinstrumenten vornehmen. Und zwar mit der Desktop-App.
- Die Messung darf nur für einen kabelgebundenen Anschlussdurchgeführt werden. Sie dürfen also nicht über eine WLAN-Verbindung messen. Schließen Sie Ihren PC bei einer Messung also direkt mit einem LAN-Kabel am Router an.
- Falls Sie ein Notebook für die Messung verwenden, muss dieses an die Stromversorgung angeschlossen sein.
- Das WLAN muss auf dem messenden Rechner ausgeschaltet werden, um Störeffekte auszuschließen.
- Wichtig:Lesen Sie vor einer Messung unbedingt hier die Fragen und Antworten, damit Sie das so genannten Nachweisverfahren korrekt durchführen .
Sie können sich die für das Nachweisverfahren zwingend erforderliche Desktop-App derzeit aber nicht herunterladen. Denn erst am 13. Dezember 2021 stellt die Bundesnetzagentur eine neue Version dieser App zur Verfügung. Der Stichtag 1.12. hat also eher theoretischen Charakter, richtig los geht es mit dem Nachweisverfahren erst ab dem 13.12.!
Die Bundesnetzagentur hatte in dem Entwurf zu einer Allgemeinverfügung endlich konkrete Vorgaben dazu gemacht, wann Kunden ihre Zahlungen an den Internetprovider kürzen dürfen, wenn sie nicht die vertraglich zugesagte Bandbreite nutzen können. Damit wird das bisher sehr vage und im Alltag für rechtlich einklagbare Forderungen unzureichend formulierte Telekommunikationsmodernisierungsgesetz in für den Kunden nutzbare Vorgaben umgesetzt.
Sofern Sie bei der Messung dann ein Ergebnis erhalten, das den oben genannten Vorgaben entspricht, haben Sie theoretisch ab dem 1. Dezember 2021 das Recht Ihre monatlichen Zahlungen an den Provider zu kürzen. Und zwar im gleichen Prozentverhältnis wie Ihre tatsächlich erhaltene Bandbreite unter der vertraglich zugesicherten Bandbreite liegt. Haben Sie also zum Beispiel einen Vertrag mit 40 MBit/s als vertraglich zugesicherter Mindestgeschwindigkeit und können nur 30 Mbit/s nutzen, dann dürfen Sie Ihre Zahlungen um 25 Prozent kürzen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland erläutert . Aufgepasst: Sofern in der Grundgebühr für den Internetzugang aber auch noch andere Leistungen wie zum Beispiel ein TV-Paket enthalten sind, muss dessen Anteil vor der Preisminderung abgezogen werden.
So weit die Theorie. Denn in der Praxis nennen die Provider bisher oft überhaupt keine Mindestgeschwindigkeit, sondern drücken sich um die genaue Angabe mit Formulierungen wie „bis zu“. Mehr hierzu lesen Sie in diesem How-To: Bandbreite für Festnetzzugang messen. Somit müssen die Provider Ihre Vertragsbestimmungen nun anpassen und ihren Kunden Maximal-, Mittel- und Minimalwerte auf einem Produktblatt mitteilen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland schreibt . Die Provider dürften in vielen Fällen auf Nummer sicher gehen und Ihren Kunden neue Angebote mit niedrigeren Bandbreitenzusagen machen. Dafür müssten die Kunden dann den vollen Preis bezahlen, der dann eventuell niedriger ausfällt. Der Vorteil für die Kunden läge dann also vor allem darin, dass sie nun realistischere Werte genannt bekommen.
Zu dem Entwurf konnten sich alle betroffenen Kreise bis zum 5. Oktober 2021 äußern. Die Verordnung tritt dann am 1.12.2021 in Kraft. Ab dem 13.12.2021 steht dann die Desktop-App für die Messung zur Verfügung.