3. Dezember: Bewegung gegen kleine Tierchen
Macwelt wünscht einen guten Morgen! Dieser Tage muss man höllisch aufpassen, dass man sich nicht diese kleinen Tierchen einfängt, die einem nachts die Kleidung enger nähen, diese Kalorien, die unverschämten. War gestern der Tag der Spekulatius und wird morgen der der Plätzchen sein, steht heute der Tag des Dominosteins im Kalender. Dabei sind es noch drei Wochen bis Weihnachten – und wir wollen zum Fest ja nicht vor leeren Keksdosen stehen, sondern sie erst dann genießen. An sich sollte ja von Sankt Martin bis Weihnachten eine 40-tägige Fastenzeit sein, aber wer hält sich schon an mittelalterliche Kalender?
Nun gut, versuchen wir, mit Bewegung den Attacken der Kalorien entgegenzuwirken, fällt nicht leicht. Der Weg in die Arbeit ist auch in diesem Winter auf die paar Schritte vom Bett zum Schreibtisch beschränkt, in der Mittagspause will man bei der Kälte und dem heftigen Wind auch nicht unbedingt vor die Tür und nach Feierabend ist es für eine Runde Mountainbike dann doch zu dunkel – das Licht im Kühlschrank brennt hingegen hell.
Also auf eigene Faust Fitnessübungen gemacht? Ja, das wäre eine Idee. Knapp ein Jahr nach seinem Start in den USA ist Apples Dienst Fitness+ auch in Deutschland angekommen, es gibt an sich keine Ausreden mehr. Wir haben bereits, wie man in einem Test nachlesen kann , uns auf Schusters Rappen begeben und “Zeit fürs Gehen” ausprobiert, konkret mit Steven Fry, Brandi Chastain und Dolly Parton, vielleicht doch etwas für den Feierabend? Da warten noch ein paar Monologe von Persönlichkeiten, deren Namen wir nicht immer kennen oder von denen wir schon lange nichts mehr gehört haben, aber, hey, momentan trifft man eh selten Leute und neue lernt man nur im Impfzentrum kennen.
Oder wir bauen ein Experiment auf, das auch der Anklage Apples dient: Warum gibt es Fitness+ nicht auf dem Mac, was soll das? Denn die Ausgangslage: Das Apple TV steht natürlich im Wohnzimmer unter dem Fernsehapparat. Im Wohnzimmer tummeln sich aber auch andere Leute mit anderen Interessen, als sich von übermotivierten Fitnesstrainern triezen zu lassen. Außerdem steht der Fahrradergometer im Keller. Da steht auch der private Rechner, ein Mac Mini, an einen 32-Zoll-Monitor (nicht von Apple, leider) angeschlossen. Aber weder wollen wir das Apple TV aus dem Wohnzimmer nach unten schleppen und nach dem Training wieder zurück, noch ein Zweites anschaffen. Noch dazu hängt am zweiten HDMI-Port der Arbeitsrechner. Unsere Probleme möchten wir haben!
Eine mögliche Lösung: Fitness+ auf dem iPhone oder iPad laufen lassen und das dann per Airplay auf den Mac streamen. Geht ja seit Monterey. Von hinten durch die Brust ins Auge … Ach was, wir gehen lieber noch eine Runde spazieren, backen danach in der Küche ein paar Spekulatius oder Dominosteine und sehen uns das Finale von Infiltration auf dem großen Apparat im Wohnzimmer an. Schönes Wochenende!
Lesetipps für den Freitag
Eingebremst: Nvidia will für 40 Milliarden US-Dollar den britischen Chip-Designer ARM übernehmen, der zur Zeit einer chinesischen Holding gehört. Die US-Behörde FTC (Federal Trade Commission) hat nun gegen das Vorhaben geklagt, die Akquise würde den Wettbewerb behindern und dadurch Innovationen einschränken. Laut Klage würde das geplante Geschäft “einem der größten Chip-Unternehmen die Kontrolle über die Computertechnologie und -designs geben, auf die sich konkurrierende Unternehmen bei der Entwicklung ihrer eigenen konkurrierenden Chips verlassen”. Einmal mit ARM zusammengeschlossen, könnte Nvidia absichtlich die Konkurrenz unterdrücken, so die Befürchtung. Auf Designs von ARM basieren Apples eigene Prozessoren, in der Intel-Ära und schon zuvor in der des PowerPC hatte Apple mit Nvidia eher schlechte Beziehungen, nur wenige Macs haben je auf Grafiklösungen von Nvidia gesetzt. Zuletzt verließen sich Intel-Macs komplett auf die Produkte des Konkurrenten AMD und seiner Marke Radeon. Bisherige Apple-Silicon-Macs benötigen gar keine dedizierten Grafikchips mehr und unterstützten auch keine externen GPUs, womöglich wird selbst der künftige Mac Pro komplett auf integrierte CPU-Kerne setzen wollen. “Die Technologien von morgen hängen davon ab, dass die wettbewerbsfähigen, hochmodernen Chipmärkte von heute erhalten bleiben”, erklärt Holly Vedova, die bei der FTC für die Wettbewerbsaufsicht zuständig ist. “Die geplante Übernahme würde die Anreize für ARM auf den Chipmärkten verzerren und es dem fusionierten Unternehmen ermöglichen, die Konkurrenten von Nvidia auf unfaire Weise zu untergraben.” Womöglich hat aber Apple bereits völlig unabhängig davon den Abschied von AMD beschlossen.
Geht voran: Am Donnerstagabend hat Apple die vierte Beta von iOS 15.2 gleichzeitig für registrierte Entwickler und Teilnehmer des Public-Beta-Tests veröffentlicht. Das ungewöhnliche Schema – zuletzt erfolgten die Updates um einen Tag zeitversetzt eher zu Beginn der Woche – lässt darauf schließen, dass Apple letzte Bugfixes und Optimierungen vornimmt, um recht bald die finale Version veröffentlichen zu können. Zeitgleich erscheinen auch die vierten Betas von iPadOS 15.2 und macOS 12.1 Monterey, die wie iOS 15.2 einige Features nachliefern, die Apple im Frühsommer auf der WWDC angekündigt hatte. iOS 15.2 und iPadOS 15.2 bringen etwa Suche in Wiedergablisten von Apple Music, einen Schalter für den Makromodus bei den iPhones 13 Pro, die Nachlasskontakte, den App Privacy Report und Kindersicherung in iMessages, macOS 12.1 wird Shareplay dabei haben, das die mobilen Varianten schon in ihr erstes Update im Oktober integriert hatten.
Chip, chip, hurra! : Wir wissen es, etwas mehr als ein Jahr nach dem ersten Apple-Silicon-Mac: Die M-Chips rocken! Was wir schon lange wussten, spätestens seit dem A4 im iPad und zuletzt mit dem A15 Bionic im iPhone 13: Die A-Chips rocken! Roman Loyola erklärt auf Macworld im Detail, welche Chips Apple aktuell in welchen Geräten einsetzt, wie sie sich unterscheiden und was sie zu leisten imstande sind.
Nachteiliges Teilen: Das Schöne an Airpods ist, dass sie nahtlos von einem Gerät zum andern wandern, ohne dass man sie mühselig trennen und wieder koppeln müsste. Sind etwa iPhone und Mac mit der gleichen Apple-ID angemeldet, lauscht man während der Arbeit Musik vom iPhone, wenn aber ein Anruf via Zoom auf dem Mac eintrifft, werden die Musikhörer schnell zu Telefonhörern. Das ist aber ungünstig, wenn sich mehrere Personen eine Apple-ID teilen. Denn dann bricht die Musik bei der einen plötzlich ab, wenn die andere ans Telefon geht, das auf dem Mac aber stumm bleibt. Das lässt sich in dem konkreten Problem aber lösen, wenn man das Romaning deaktiviert. Glenn Fleischman erklärt auf Macworld, wie das geht – und wie man im umgekehrten Fall Probleme löst, wenn der nahtlose Wechsel zwischen den eigenen Geräten nicht mehr funktioniert.
Exklusiv: Apple Music wird in der nächsten Wochen seinen Abonnenten einige vorweihnachtliche Schmankerl exklusiv präsentieren. Die beteiligten Künstler sind aus der höchsten Kategorie, etwa Coldplay, Elton John, Mariah Carey, Alicia Keys und Nile Rodgers sind dabei. Die exklusiven Inhalte sind EPs, die speziell für diese Aktion aufgenommen wurden, etwa Coldplays Infinity Station Sessions, die den Anfang machen werden. Dabei hat die Band einige Stücke ihrer jüngsten LP “Music of the Spheres” in 3D-Audio aufgenommen, ebenso die erstmals 2010 veröffentlichte Single “Christmas Lights”. Laut Apple können sich die Abonnenten nicht auf exklusive EPs, Playlists, Remixe und eine spezielle Radioshow freuen, sondern auch auf “ein paar Leckerbissen freuen, die so aufregend sind, dass wir sie gar nicht erst verraten wollen”.
Preiswürdig: Während der Sport in diesen Tagen seine Helden und Heldinnen des Jahres in diversen Sparten kürt, rüstet sich die Filmindustrie allmählich für die Golden-Globe- und Oscar-Saison. Bevor es an die dicken Fische geht, von denen Apple TV+ sicher auch mal einen fangen möchte, stehen erst kleinere, aber nicht minder wichtige Preise an. So etwa die Hollywood Critics Association Film Awards, die am 8. Januar verliehen werden sollen. Der Film “CODA” (Akronym für Child Of Deaf Adults), der seit dem Sommer auf Apple TV+ streamt und ein Remake des französischen Films “Verstehen Sie die Beliérs?” ist, steht in insgesamt neun Kategorien auf der Kandidatenliste, unter anderem für den besten Film, die beste Regie und die besten Schauspielleistungen in zwei Neben- und einer Hauptrolle. Troy Kotsur und Emilia Jones haben bereits bei den Gotham Awards für ihre schauspielerische Leistung als Nebendarsteller und (junge) Hauptdarstellerin ihre Preise bekommen. Zum Oscar bleibt es aber noch ein langer Weg.
Weitere Nachrichten:
Cybergangster verschicken Phishingmails im Namen des BKA
Die Polizei warnt vor betrügerischen Mails, die angeblich vom Bundeskriminalamt BKA kommen. In der mit BKA-Logo versehenen Mail wendet sich angeblich der BKA-Präsident Holger Münch an die angeschriebene Person. Er behauptet, dass der Empfänger Gegenstand eines Gerichtsverfahrens in Bezug auf Kinderpornografie, pornografische Webseiten und Cyberpornografie sei. Der Angeschriebene wird aufgefordert, sich bei ceo.holger.munch@europe.com zu melden.
Zudem wird noch ein Artikel (390-1) der Strafprozessordnung erwähnt, den es so in Deutschland in der Strafprozessordnung nicht gibt. Dies und weitere Inhalte lassen einen französischsprachigen Hintergrund bei den Machern der gefälschten Mail vermuten.
Der Betreff der angeblichen BKA-Mail lautet: „Anforderung eines Nachweises – NB / Obligatorisch“ (Andere Betreffvarianten sind laut der Polizei ebenfalls denkbar). Den vollständigen Text der Mail können Sie hier nachlesen.
Reagieren Sie nicht auf diese Mails und antworten Sie nicht an die dort angegebenen Adressen. Sollten Anhänge enthalten sein, so öffnen Sie diese auf keinen Fall, da sich dahinter u.a. Schadsoftware verbergen kann. Löschen Sie die Mail sofort.
Anscheinend sind an diese Mail in der Regel keine Malware-verseuchten Dateien angehängt. Da stellt sich dann die Frage, wie und welchen Schaden die Mail anrichten kann. Die Polizei vermutet, dass wenn man auf diese Mail antwortet, man dann weitere persönliche Mails und Aufforderungen bekommt. Möglicherweise ist dann an diese Folge-Mails Schadsoftware angehängt. Vielleicht wird man dann auch dazu aufgefordert persönliche Daten anzugeben oder den Scan eines Personalausweises zu schicken. Mit solchen persönlichen Daten oder eingescannten Personalausweisen sind dann vielfältige Betrügereien denkbar.
Internetvertrag nach 1 Monat kündigen: Das geht unter diesen Voraussetzungen
Am 1. Dezember 2021 trat eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft. Wir geben hier einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen . Zwei spannende Aspekte unter den Neuerungen betreffen das Kündigungsrecht. Die Neuerungen, die die Bundesnetzagentur hier skizziert, gelten für alle Verträge, also auch für Altverträge, die bereits seit Jahren bestehen.
Zunächst einmal dürfen Internetprovider und Mobilfunkanbieter auch weiterhin neue Verträge mit 24 Monaten Laufzeit anbieten. Daran ändert sich nichts.
Doch wenn sich die 24 Monate nach Erstabschluss des Vertrags dem Ende nähern, muss der Anbieter seinen Kunden auf den Ablauf dieser 24 Monate hinweisen . Der Vertrag darf sich also nicht stillschweigend verlängern, sondern der Kunde muss rechtzeitig Zeit zum Kündigen bekommen.
Das ist aber noch nicht die einzige Neuerung. Denn selbst wenn Sie nicht rechtzeitig vor Ablauf der 24 Monate kündigen, kommen Sie jetzt trotzdem noch kurzfristig aus dem Vertrag heraus. Denn nach Ablauf der 24 Monate können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen! Schreiben Sie am besten “zum nächstmöglichen Zeitpunkt” in Ihre Kündigung, wie Verbraucherschützer raten. Vorbei sind also die Zeiten, in denen man für weitere zwölf Monate an einen Vertrag gebunden war, nur weil man vergessen hatte rechtzeitig zu kündigen.
Ändert der Anbieter einen Vertrag einseitig, können Sie den Vertrag sogar fristlos kündigen. „Sie können die Kündigung innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie der Anbieter über die geplante Änderung des Vertrages informiert hat, aussprechen“, betont die Bundesnetzagentur. Der Vertrag endet jedoch frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird.
Anbieter müssen Sie zudem mindestens einen und höchstens zwei Monate vor der Änderung darüber informieren, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.
Eine Ausnahme von diesem Recht auf fristlose Kündigung gibt es laut Verbraucherschützern nur, wenn der Anbieter nachweisen kann, dass die Änderungen ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind oder zumindest keine negativen Auswirkungen für Sie als Kunde haben.
Porno-Seiten in Deutschland drohen Sperre – Youporn bald offline?
Die Anbieter von Porno-Seiten im Internet müssen die in Deutschland geltenden Jugendschutzgesetze beachten, sonst droht ihnen eine Sperre. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Konkret hat das Gericht entschieden, dass die Landesanstalt für Medien NRW zu Recht drei Internetangebote eines Anbieters mit Sitz in Zypern wegen frei zugänglichen pornographischen Inhalten beanstandet und dessen Verbreitung in dieser Form in Deutschland künftig untersagt hat.
Laut einem Bericht von Spiegel Online geht es dabei um die ausländischen Internet-Angebote von Pornhub, Youporn und Mydirtyhobby. Diese dürften die deutschen Jugendschutzbehörden bei Internetprovidern in Deutschland sperren lassen, wenn die Portale nicht die hierzulande geltenden Jugendschutzgesetze einhalten.
Dies drohe den Pornoseiten auf Grundlage der Beschlüsse der 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2021. Diese wurden den Beteiligten am 1. Dezember zugestellt und Anträge der zypriotischen Gesellschaften auf vorläufigen Rechtsschutz wurden abgelehnt, wie das Gericht mitteilt.
Laut dem Spiegel-Bericht will die Landesmedienanstalt NRW den betroffenen Porno-Portalen jetzt noch die Möglichkeit bieten, Altersverifikationssysteme einzuführen. Alternativ könnten sie auch von sich aus die Verbreitung der Pornos in Deutschland stoppen.
Ansonsten drohe ihnen dann schließlich die Sperre, wozu die Landesmedienanstalt NRW die deutschen Zugangsprovider aufgrund der jüngsten Gerichtsbeschlüsse verpflichten könnte.
Das Porno-Portal Xhamster könnte dem Spiegel zufolge auch früher gesperrt werden. Denn hier sei der Fall nach Ansicht der Landesmedienanstalt NRW bereits rechtskräftig und die Internet-Provider seien zu einer Sperrung bereit. Wird nicht doch noch zügig eine Altersverifikation eingeführt, wäre das Portal schon in Kürze nicht mehr von Deutschland aus erreichbar.
In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages auch dann gelten, wenn ein Internet-Angebot aus dem EU-Ausland betrieben wird. Die Anbieter dürften sich nicht auf das sogenannte Herkunftslandprinzip berufen, laut dem für Internetanbieter aus einem EU-Mitgliedstaat die dortigen Regeln gelten.
“Es müsse vielmehr das strenge deutsche Jugendmedienschutzrecht Anwendung finden, weil Kindern und Jugendlichen ernste und schwerwiegende Gefahren durch freien Zugang zu pornografischen Internetseiten drohten”, stellt das Gericht fest und verweist auf Studien, die gezeigt hätten, dass etwa die Hälfte der dort befragten Kinder und Jugendlichen schon frei zugängliche Pornografie im Internet konsumiert hätten. Und nur knapp ein Viertel der Eltern nutzen Geräte oder Programme, um derartige Inhalte zu blockieren. Daher stellt auch das Gericht fest:
“Es sei daher nicht zu beanstanden, dass nach deutschem Recht eine reine Kennzeichnung solcher Internetseiten mit sog. Jugendschutzlabeln nicht ausreiche. Die Anbieter müssten vielmehr sicherstellen, dass nur Erwachsene Zugang zu solchen Inhalten erhalten, etwa durch Einrichtung eines Systems zur Altersverifikation. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.”