17. Januar: In der achten Runde
Macwelt wünscht einen guten Morgen! Die Begründung des jungen Sportlers, den Kriegsdienst in Vietnam zu verweigern, klang nicht nur sinnvoll, sondern auch beschämend für diejenigen, die den Olympiasieger von 1960 gerne zum Sterben in den Busch geschickt hätten: „Ich habe keinen Ärger mit dem Vietcong. Keiner von denen hat mich je einen ‚Nigger‘ genannt.“ Muhammad Ali, heute vor 80 Jahren als Cassius Clay („Sklavenname“) in Louisville, Kentucky, geboren, brachte diese Weigerung eine langjährige Sperre und den Verlust seines Weltmeistertitels ein. Den er sich später in legendären Kämpfen zurückholte und mehrmals verteidigte – “Rumble in the Jungle”, “Thriller in Manila”.
Seine Goldmedaille aus Rom hatte Ali ebenfalls verloren, der Legende nach warf er sie aus Wut über rassistische Schmähungen in den Ohio River, vermutlich entspricht das aber nicht ganz der Wahrheit – die Plakette hatte der Champ wohl einfach so verloren. Tatsächlich erhielt er aus den Händen des IOC aber einen Ersatz für die verlorene Goldmedaille, als er 1996 das Olympische Feuer zur Eröffnung der Spiele von Atlanta entzündete – schon schwer vom Parkinson gezeichnet.
Leider kann Ali seinen 80sten nicht mehr selbst feiern, gut zwanzig Jahre hatte er nach dem erschütternden Auftritt in Georgia noch überstanden, bis ihn das Jahr 2016 mit auf die andere Seite nahm. Die jüngeren von Ihnen werden vielleicht fragen, “Ali wer?” (und die weltweite IDG-Familie, in der auch die Macwelt erscheint, an ihren CEO gleichen Namens denken, der sich allerbester Gesundheit erfreut und noch lange keine 80 ist … ): Aber gegen dieses Unwissen hilft eine insgesamt acht Stunden dauernde Dokumentation in der arte-Mediathek .
Zwischendrin kann man zur Entspannung ein paar Folgen “Golden Girls” sehen, deren Synchronfassung ebenso vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Neunzigern finanziert wurde. Die jüngeren unter Ihnen werden sich fragen, was man an den ältlichen Damen finden kann, aber wer sich auch nur eine Folge angesehen hat, weiß, dass hinter der betulichen Fassade einer Rentner-WG ein höchst sozialkritischer Geist lauert, der auch noch den Schalk im Nacken hat. Vor allem die naive Rose aus St. Olaf, Minnesota, norwegischstämmig wie alle dort, verbreitet einen Witz wie Ali seine Jabs und Haken: aus dem Nichts trocken und direkt auf die 12. Ihre Darstellerin Betty White, eine Hollywood-Legende, hätte ihren 100. Geburtstag heute beinahe noch erlebt, eine Gala zu ihren Ehren war längst vorbereitet.
Rest in Peace, Champ. Rest in Peace, Legend.
Lesetipps für den Freitag
Logo aus Glas: Nach dem iPad Pro von 2021, das mit 5G-Funk und M1-Chips sowie Mini-LED in der 12,9-Zoll-Variante brachte, sind die Erwartungen an bedeutende Neuerungen für das Nachfolgemodell recht zurückhaltend. Apple könnte aber die Szene wieder überraschen – und die Rückseite des iPads teilweise aus Glas machen, damit sich das Tablet auch per Magsafe laden lässt. Vom Plan, den gesamten Rücken gläsern zu machen, sei Apple aus Gründen der Stabilität wieder abgerückt, heißt es in dem jüngsten Gerücht. Gläsern werde daher nur das Logo und seine unmittelbare Umgebung, der Rest wie gehabt aus Aluminium.
Ohne Schnur : In der vergangenen Woche hat Apple mit dem Beats Pill+ seinen letzten portablen Lautsprecher eingestellt, respektive den seiner Tochter Beats. Der Homepod Mini setzt wie sein ebenfalls eingestellter großer Bruder auf die Steckdose, ist somit vor allem für den Einsatz innerhalb der vier Wände der Wohnung konzipiert. Wie Mark Gurman in seinem Newsletter “Power On” nun aber berichtet, habe es bei Apple vor einigen Jahren einen Homepod-Prototypen mit Batterie gegeben, der aber nie zur Marktreife fertig entwickelt wurde. Es sei auch sehr unwahrscheinlich, dass das noch geschehe.
Später: In der Regel “erben” die neuen Generationen von iPhoens Features, die es im Jahr zuvor nur in den Pro-Modellen gegeben hat. So klingt beinahe zwangsläufig, dass die regulären iPhones 14, die im Herbst 2022 kommen werden, mit Pro Motion ausgestattet sein werden, jener adaptiven Bildwiedderholrate bis 120 Hz. Doch der Display-Spezialist Ross Young dämpft die Hoffnungen auf Pro Motion in den Modellen von 2022. Der Hersteller BOE habe Schwierigkeiten, ausreichend LTPO-Displays zu fertigen, Pro Motion in allen iPhones werde es daher vermutlich erst 2023 geben.
Man impft nur dreimal: In einem internen Schreiben, von dem The Verge Kenntnis erhalten hat, verlangt Apple von seinen Mitarbeitern nun den Nachweis einer Drittimpfung. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss sich häufig testen lassen, um seinen Arbeitsplatz im Apple Store oder einem der Büros des Unternehmens betreten zu können. Mitarbeiter, denen eine Booster-Impfung empfohlen ist (ab drei Monate nach der zweiten Spritze), müssen diese binnen vier Wochen auch erhalten haben und ihrem Arbeitgeber nachweisen. Die strengere Testpflicht gilt daher auch erst ab dem 15. Februar. Erst mit der dritten Impfung sei die Immunisierung gegen neue Varianten wie Omikron ausreichend, erklärt Apple seinen Mitarbeitern in der Rundmail.
Aufgesperrt: Klang auf der WWDC 2020 doch ganz gut, was Apple da erzählte: “Sperren Sie Ihr Auto einfach mit dem iPhone oder der Apple Watch auf und starten es damit auch”. Der Haken an der Sache ist aber nicht gerade ein kleiner: Bisher geht das nur mit BMWs und das auch nur mit einigen wenigen Modellen. Laut Bloombergs Mark Gurman werde Apple aber ab dem Sommer 2022 mit einem weiteren Fahrzeughersteller kooperieren: Hyundai soll seine Genesis-Linie mit dem Feature ausstatten. Ein wenig mag die Wahl des Partners überraschen, vor einem Jahr hatte sich das Verhältnis von Apple und Hyundai ein wenig abgekühlt, als das koreanische Unternehmen ausplauderte, man würde mit Apple über die Produktion eines autonomen Elektrofahrzeugs sprechen.
Weitere Nachrichten:
DHL: Vorsicht vor gefälschten Lieferbenachrichtigungen
Verbraucherschützer warnen vor gefälschten Lieferbenachrichtigungen, die angeblich von DHL stammen und die derzeit in Form von Mails in den Postfächern eintreffen. In den gefälschten Mails werden die Empfänger dazu aufgefordert, die ausstehenden Lieferkosten in Höhe von 3 Euro für ein Paket zu bezahlen. Erst wenn die Lieferkosten bezahlt sind, könne das Paket zugestellt werden. Zudem behauptet die Mail eine Erinnerung zu sein, es wird also der Eindruck erweckt, dass der Empfänger bereits einen ähnlichen Hinweis erhalten haben müsste.
Am Ende der Mail steht dann ein Link, den die Empfänger anklicken sollen, um die Bezahlung zu bestätigen. Auf dieser verlinkten Webseite sollen die Empfänger Zahlungsdaten wie Kreditkartennummern eingeben. Diese landen dann in den Hemden der Cybergangster. Es handelt sich bei dieser angeblichen DHL-Mail also um eine klassische Phishingmail. Das erkennen Sie ganz leicht daran, wenn Sie den Mauszeiger über die Absenderadresse bewegen und dann sehen, wie diese wirklich lautet. Zudem führt auch der Link zu einer dubiosen Webseite. Das erkennen Sie, wenn Sie mit dem Mauszeiger darüber gehen ohne zu klicken,
Löschen Sie die Mail ohne etwas anzuklicken. Hier hat DHL Tipps dazu zusammengestellt, wie Sie eine falsche von einer echten DHL-Mail unterscheiden.
Unerlaubte Werbeanrufe: Neuer Höchststand in 2021
Im Jahr 2021 haben die Bundesnetzagentur insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe erreicht. Ein neuer Höchststand. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Beschwerden um 26 Prozent angestiegen, wie die Bundesnetzagentur am Freitag mitteilt.
Besonders häufig wurden Werbeanrufe zu Energieversorgungsprodukten registriert. Gefolgt von Anrufen zu Versicherungs- und Finanzprodukten. Viele Verbraucher hätten sich zudem über besonders aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements und Gewinnspiele beschwert.
“Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben”, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und fügt hinzu: “Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber.”
Auf die Entwicklung, so Homan, habe der Gesetzgeber mit einer Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens reagiert. Eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen sei inakzeptabel und werde von der Bundesnetzagentur mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgt. Seit dem 1. Dezember 2021 kann in solchen Fällen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro statt bisher 10.000 Euro verhängt werden.
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2021 wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Eine deutliche Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren (2018: 1.105.000 Euro, 2019: 1.309.500 Euro, 2020: 1.351.500 Euro).
Die Verbraucher werden dazu aufgefordert, derartige Anrufe zu melden, damit diese verfolgt werden können. Die Bundesnetzagentur bietet hierfür die folgende Website an: www.bnetza.de/telefonwerbung-beschwerde .