30. Juni: Halbzeitbilanz
Macwelt wünscht einen guten Morgen! “I know it was then, but it could be again …” – aber wir hatten gestern versprochen, nicht mehr so viel über Fußball zu erzählen.
Schauen wir lieber mal zurück auf die erste Jahreshälfte 2021 in Sachen Apple – und wie es denn in der zweiten Halbzeit laufen könnte. Dass 2021 schwierig werden würde, ebenso schwierig wie 2020 oder sogar noch einen Tick mehr, war zu erwarten. Mit höchsten Inzidenzen und geringen Erwartungen gingen wir also in das zweite Jahr der Pandemie, mit einem Hoffnungsschimmer am Horizont: Die Impfungen hatten begonnen. Und in den USA wich ein unfähiger, rassistischer und misogyner Angeber und Narzisst aus dem Amt, um einem sachverständigen und empathischen Präsidenten Platz zu machen.
Was der Trampel in vier Jahren an Porzellan zerschlagen hat, wird Biden nicht in wenigen Wochen oder Monaten wieder kitten können, vor allem das Verhältnis zu China bleibt schwierig. Strafzölle und andere Handelshemmnisse sind zwar nicht der einzige Grund, warum weltweit die Chips knapp werden, spielen aber keine unerhebliche Rolle. Und so feuert Apple zwar auf allen Zylindern, könnte aber locker noch einen weiteren V8 betreiben, hätte der denn genug Treibstoff.
Apple konnte zwar Ende Januar sein erstes Geschäftsquartal mit neuen Rekordwerten melden und Ende April dann ein zweites, das sämtliche Überwartungen übertraf, aber zwischen den Zeilen war zu hören, dass auch Apple nicht auf einer Insel der Glückseligen lebt. Die Chip-Knappheit habe vor allem deshalb noch nicht Cupertino erreicht, weil man in der Lieferkette zahlreiche Puffer habe nutzen können. An einem Symptom erkennt man Apples Nachschubprobleme: Außer dem iMac M1 hat es keine neuen Macs im ersten Halbjahr gegeben.
Gut, da kamen dann auch noch die iPad Pro mit M1, aber weder diese noch die iMacs sind Geräte, die Apple in den größten Mengen verkauft. Weit mehr gehen Macbooks aller Art über die Ladentische – und auf wirklich neue Modelle muss man eben noch eine Weile warten. Die zweite Jahreshälfte ist bei Apple hinsichtlich Hardware ohnehin die interessantere.
Das erste Halbjahr legte aber mit der WWDC den Schwerpunkt auf Software, respektive die Betriebssysteme Apples. Neu das Rad erfunden hat Cupertino mit iOS 15, iPadOS 15, macOS 12, watchOS 8 und dem ganzen Rest nicht, sicher aber sinnvoll weiter entwickelt. Komplett neue Themen wie AR/VR oder das autonome Fahren werden uns noch eine Weile lang beschäftigen, Produkte sind für 2021 keine mehr zu erwarten.
Dafür stehen neue iPhones vor der Tür, neue Apple Watches und endlich die ersehnten neuen Macbook Pro. Immerhin bekommt Apple bei seinem Chip-Hersteller TSMC eine Vorzugsbehandlung angediehen, die Hoffnung ist groß, dass es im Herbst nicht zu allzu großen Lieferengpässen kommt. Und wenn Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson, Astra-Zeneca und die anderen Hersteller von Vakzinen ihre Lieferprobleme in den Griff bekommen, wird die zweite Jahreshälfte 2021 so strahlend und groß wie schon lange kein anderes Halbjahr mehr. Ab Freitag, dem 13. August gibt es dann auch endlich wieder Bundesliga.
Lesetipps für den Mittwoch:
Großer Fehler: Recht oft liegt Bloombergs Mark Gurman mit seinen Prognosen zu Apple-Produkten richtig, so ist anzunehmen, dass es den Tatsachen entspricht, Apple beschäftige sich mit der Möglichkeit eines noch größeren iPad mit 14-Zoll- oder gar 16-Zoll-Bildschirm. Das muss aber nicht bedeuten, dass tatsächlich ein Produkt daraus werde, meint David Price von Macworld UK und ordnet das Produkt als ein solches ein, zu dem Apple besser eines seiner tausend Neins sagen sollte. Denn mit einer Größe jenseits der 12,9 Zoll ginge dem iPad entscheidendes verloren, was seine Vielseitigkeit und Mobilität betreffe. Bevor Apple nicht iPadOS so weiter entwickle, bis es von macOS kaum noch zu unterscheiden wäre oder eine faltbare Lösung präsentiere, habe ein so großes iPad jedoch keine Chance.
Kritik: Apple erklärt seit letzter Woche seine Vorbehalte gegen Sideloading ausführlich auf seiner Website. Das Whitepaper ist aber nicht frei von kritikwürdigen Punkten, meint das Macalope in seiner Macworld-Kolumne. Denn so frei von Malware und Scamware wie Apple uns sagen möchte, ist der App Store dann doch nicht. Zudem gäbe es noch ausreichend Sicherheitsmechanismen, um die Anwender zu schützen, auch wenn man Apps oder Inhalte dafür von außerhalb des App Stores beziehen lässt. Viele der regeln des App Store dienten nicht vorwiegend der Sicherheit, sondern Apples Reichtum, wirft das Macalope dem Konzern vor. Apple könnte es sich aber leisten, nicht nur Sideloading zu erlauben, sondern auch die Gebühren für den Store kräftig zu senken, etwa auf zehn Prozent für alle. Es ist eben nicht mehr 2008, als Apple den App Store einführte.
Zurück in die Fabrik: Apple hält an seinem hybriden Arbeitsmodell fest, bei dem die Mitarbeiter mindestens an drei Tagen in der Woche vor Ort im Apple Park sein müssten. Während der Pandemie musste Apple seine Büros schließen, allmählich bessert sich die Lage in Kalifornien und eine Teilrückkehr an den Arbeitsplatz ist möglich. Den Wunsch vieler Arbeitnehmer, weiterhin komplette remote zu arbeiten, beschied Apple abschlägig, das sei nur in Ausnahmefällen möglich und erfordere die Genehmigung der Vorgesetzten. In einem Interview mit The Verge verteidigt Apples SVP of Retail and People Deirdre O’Brien den Entschluss zur Präsenzarbeit als einen wesentlichen Teil von Apples Unternehmenskultur: “”Wenn wir uns einen Moment Zeit nehmen, um über unsere unglaublichen Produkteinführungen im vergangenen Jahr nachzudenken, dann wurden die Produkte und die Durchführung der Einführung auf der Grundlage jahrelanger Arbeit aufgebaut, die wir geleistet haben, als wir alle persönlich zusammen waren.” Andere Firmen wie Facebook oder Google lassen ihren Angestellten komplett freie Hand bei der Wahl der Arbeitsstätte.
Vorbild oder Abklatsch: Nein, Windows war nie “schön”, meint der Designer und Autor Parker Ortolani auf 9to5Mac. Doch Windows 11, dessen Preview er auf einem Surface laufen lassen kann, gibt sich immerhin deutlich mehr Mühe und hält einige gefällige Überraschungen bereit. Sogar Apple könne für die Weiterentwicklung von macOS einiges davon lernen. Ortolani wünscht sich etwa eine bessere Möglichkeit zur Personalisierung mit eigenen App-Icons und Themes, hier und da könnte auch eine der netten Animation das System etwas spielerischer wirken lassen. Das Launchpad könnte auch mal wieder ein Update auf dem Mac vertragen, es müsse dann ja nicht gleich wie das Startmenü von Windows werden. Aber die App Library von iOS 14 könnte sich auch gut auf dem Mac machen.
Programmhinweis: Die Peanuts sind von Anfang an im Programm von Apple TV+ enthalten, Zeichentrickfilme, basierend auf dem Comic-Strip für Kinder, der Erwachsene nicht langweilt – oder war es umgekehrt? Seit dieser Woche hat Apple TV+ die Dokumentation über das Leben und Werk von Peanuts-Schöpfer Charles M. Schulz im Programm: “Who are you, Charlie Brown?” Erzählt wird die Doku von Oscar-Preisträgerin Lupita Nyong’o (12 Years a Slave). ZU Wort kommt nicht nur Schulz’ Witwe Jean Schulz, sondern auch Prominente wie Drew Barrymore, Kevin Smith oder Billie Jean King. Apple TV+ wird in der Tat immer mehr zum arte unter den Streamingdiensten.
Lobbyismus: Die auf den Weg gebrachte neue Antikartellgesetzgebung gegen Big Tech richtet sich gegen Alphabet, Amazon, Apple und Facebook – aber nicht gegen Microsoft, das in den 90ern wegen des Missbrauchs seiner Monopolstellung verurteilt wurde. Das wundert nicht nur Vertreter der angeklagten großen vier Unternehmen, wie Market Watch berichtet. Offiziell äußern will sich niemand, doch fällt auf, dass Microsoft das Verfahren gegen die Konkurrenten nutzt, um seinen Rückstand in Bereichen wie mobile Gaming aufzuholen. Es sei dem Konzern sogar gelungen, dass sich die Gesetze anders als in den ersten Entwürfen, nicht gegen “Betriebssysteme” und ihre Stellungen allgemein richten, sondern spezifisch gegen “mobile Betriebssysteme”. Da war wohl jemand in der Lobby erfolgreich …
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Windows 11: Microsoft überdenkt Systemanforderungen
Microsoft bietet das Tool “PC Health Check” (auf deutsch: “PC-Integritätsprüfung”) vorerst nicht mehr an. Mit dem Tool sollten die Windows-10-Nutzer überprüfen können, ob ihr Rechner bereits fit für Windows 11 ist ( wir berichteten ).
Das Tool sorgte aber für Verwirrung bei vielen Nutzern: In der zunächst veröffentlichten Version, zeigte das Tool nur an, ob der PC kompatibel oder inkompatibel ist zu Windows 11. In einer eilig nachgeschobenen Version erschien dann wenigstens ein Hinweis darauf, warum der PC nicht kompatibel ist, also beispielsweise wegen einer zu alten Intel- oder AMD-CPU (mehr dazu in
Windows 11: Diese Intel- und AMD-CPUs sind kompatibel ).
Mit der Veröffentlichung der ersten Windows 11 Insider Preview (hier unser Hands-On) hat sich Microsoft entschieden, das “PC Health Check”-Tool vorerst nicht mehr anzubieten. Man untersuche derzeit, ob Windows 11 noch mehr Intel- und AMD-CPUs unterstützen könne, als bisher angekündigt. Dazu passen auch Berichte von Nutzern, die uns erreichen, laut denen sich die erste Windows-11-Insider-Version auch auf Rechnern via Windows Update unter Windows 10 installieren lässt, in denen eine CPU steckt, die eigentlich laut Microsoft nicht unterstützt wird.
“Mit diesen minimalen Systemanforderungen im Hinterkopf sollte die PC Health Check-App den Nutzern helfen zu überprüfen, ob ihr aktueller Windows 10 PC auf Windows 11 upgraden kann”, erklärt Microsoft und fügt hinzu: “Basierend auf dem bisherigen Feedback räumen wir ein, dass die App nicht in der Lage war, die von den Nutzern erwartete Detailgenauigkeit oder Genauigkeit darüber zu liefern, warum ein Windows 10 PC die Upgrade-Anforderungen nicht erfüllt. Wir entfernen die App vorübergehend, damit unsere Teams das Feedback bearbeiten können.”
Viele Nutzer hatten sich ohnehin schon gewundert, warum laut ersten Angaben von Microsoft etwa eine Intel-CPU der achten Generation mit Trusted Platform Module (TPM) für den Betrieb von Windows 11 zwingend erforderlich ist, wodurch viele PCs, die im Jahr 2018 und davor erschienen, nicht kompatibel wären.
An der Wichtigkeit von TPM 2.0 hält Microsoft fest, wie auch einem jüngsten Blog-Beitrag zu entnehmen ist. Für die Sicherheit der Windows-11-Plattform spiele TPM 2.0 eine entscheidende Rolle und die Mindestanforderungen für das neue Betriebssystem richten sich daran, ob TPM 2.0 vorhanden ist oder nicht. Das zuständige Microsoft-Team fügt aber hinzu, dass mehr CPUs als bisher der Liste der Windows-11-kompatiblen Prozessoren hinzugefügt werden könnten. Konkret heißt es dazu:
“Mit Veröffentlichung für Windows Insider und in Zusammenarbeit mit unseren OEMs testen wir, ob Geräte mit Intels 7. Generation und AMD Zen 1 unseren Prinzipien entsprechen könnten”
Konkret, so Microsoft, werde getestet, ob sichergestellt ist, dass diese Prozessoren ein sicheres, stabiles und zuverlässiges Betriebssystem unterstützen können. Microsoft erklärt, dass man sich verpflichtet habe, CPUs zu unterstützen, die Microsofts Windows-Treibermodell übernommen haben. Außerdem wolle man Chip-Anbieter unterstützen, die eine “99,8 Prozent absturzfreie Erfahrung” unter Windows 11 bieten können.
Bundesregierung soll eigene Facebook-Fanseiten schließen
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kleber warnt schon seit zwei Jahren vor dem Einsatz von Facebook-Fanseiten. Der Bundesregierung sei es allerdings seit geraumer Zeit nicht gelungen, eine Übereinkunft mit Facebook zu treffen die der aktuellen Datenschutz-Grundverordung (DSGVO) nachkommt. Die Forderung: Die Bundesregierung samt Behörden und Ministerien solle bis zum Ende des Jahres sämtliche Facebook-Auftritte schließen. Das berichtet das Handelsblatt.
Die Informationen stammen dabei aus einem Rundschreiben, dass Kleber am 16. Juni 2021 an alle Bundesministerien und Bundesbehörden sendete. In dem Schreiben betonte der Datenschutzbeauftragte, dass die Bundesregierung „in besonderem Maß an Recht und Gesetz gebunden“ sei und bei der Einhaltung des Datenschutzes als „Vorbildfunktion“ fungieren muss. Weiterhin monierte er, dass bereits im Mai 2019 auf die Umstände hingewiesen wurde:
“[…] mit meinem Rundschreiben vom 20. Mai 2019 an alle obersten Bundesbehörden hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook Fanpage gegenwärtig nicht möglich ist. Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht”, schrieb Kleber.
Mit dem Abschalten der Facebook-Seiten würde die Bundesregierung eine erhebliche Menge an Reichweite einbüßen. Alleine die zentrale Fanseite der Bundesregierung zählt rund 870.000 Abonnenten. Das Bundesgesundheitsministerium kommt auf 391.000 Fans und das Auswärtige Amt zählt 305.000 Fans. Weitere Ministerien wie das Finanz- und Innenministerium seien nur auf anderen sozialen Netzwerken vertreten.
Auch als Folge würde sich die Schließung negativ auswirken. Wenn Institutionen keine Facebook-Präsenz betreiben, werden diese als “Ort” gelistet – Facebooknutzer könnten weiterhin Kritik äußern, die Organisation könnte diese aber nicht beantworten oder administrieren.
Die Bundesregierung möchte die “mitgeteilten Einschätzungen und Empfehlungen des Bundesdatenschutzbeauftragten” nun prüfen.
Neben Facebook prüfe Kleber auch die Nutzung von Instagram, Tiktok sowie Clubhouse. Die Auswertung dazu sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Erste Ergebnisse zeigen aber bereits, dass auch hier datenschutzrechtliche Defizite bestehen“, schreibt der Datenschützer. „Ich empfehle Ihnen daher bereits jetzt, diese Apps einstweilen nicht auf dienstlichen Geräten einzusetzen.“
Bundesrat stoppt vorerst Staatstrojaner-Einsatz der Bundespolizei
Vor dem Ende der aktuellen Legislaturperiode habe der Bundestag noch kurzfristig beschlossen, den Einsatz des Staatstrojaners auszuweiten. Das neue Bundespolizei-Gesetz habe im Bundesrat allerdings nicht die Mehrheit erhalten und gilt somit vorerst als gestoppt – die Bundespolizei erhalte so erst mal keinen Zugriff auf den Staatstrojaner. Das berichtet etwa der Spiegel.
Mit dem Gesetz sollte es der Bundespolizei ermöglicht werden, den Staatstrojaner zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) zu verwenden, um so Kommunikation abzufangen. Allerdings sah das Gesetz vor den Einsatz nicht nur auf Tatverdächtige zu begrenzen und so hätte der Staatstrojaner auch bei Personen ohne Tatverdacht oder Bestand angewendet werden können. Dies stoß auf Kritik von einigen Politikern – etwa kollidiere der Einsatz mit dem der Landespolizei.
Wie aus einem Antrag hervorgehe, wolle Land Berlin den Staatstrojaner-Einsatz der Bundespolizei ebenfalls stoppen. Es gebe “erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken” – der Gesetzgeber solle abwarten, bis das Bundesverfassungsgericht über die momentane Regelung zum Staatstrojaner geurteilt hat.
Die Bundesregierung sowie der Bundestag können nun einen Vermittlungsausschuss einberufen in dem sich die Parteien noch einigen könnten. Falls das geschieht, wäre noch eine Lösung im Sommer vor der Bundestagswahl im kommenden September möglich.
Nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat hingegen ist das neue Verfassungsschutzgesetz. Mit diesem habe die Bundesregierung allen 19 Nachrichtendiensten in Deutschland den Einsatz der Quellen-TKÜ erlaubt hat. Das Gesetz dazu hatte der Bundestag am 10. Juni verabschiedet.