29. Juli: Die Qual der Zahl
Macwelt wünscht einen guten Morgen! Heute vor sechs Jahren passierte es: Auf Windows 8 folgte Windows 10. Offiziell sagte Microsoft, das neue Betriebssystem bedeute einen derart großen Sprung, dass die Version 9 ausgelassen wird. War bei Apple so ähnlich, nur dass auf das klassische Mac-OS 9, Nachfolger von Mac-OS 8.x, eben Mac-OS X folgte, mit völlig neuer Architektur und einer anderen Nomenklatur, aber ohne Auslassung weiter gezählt, erst mit der X und der Versionsnummer 10.0, dann kamen 10.1 bis 10.15. Auch irgendwie schräg.
Warum aber keine 9 in Redmond? Vom Aberglauben der 13 gegenüber hat man schon gehört, in Asien ist die 4 wegen phonetischer Ähnlichkeit zum Tod nicht beliebt, in Italien aus Gründen der Buchstabenpermutation und des Lateinischen die XVII, aber die arme, unschuldige 9, die nicht einmal eine Primzahl ist? Im Denglischen lässt sich das so erklären: “Windows 9? – Nein!”
Microsoft hat aber vor allem berücksichtigt, dass es in der Firmengeschichte schon einmal den String “Windows 9” für Betriebssysteme gegeben hatte, nämlich für Windows 95 und Windows 98. Die beiden Systeme tragen ihr Alter bereits im Namen, angeblich haben zahlreiche Programmierer den Umstand ihres ähnlichen Klangs dafür genutzt, mit einem kurzen Ausdruck das Ausführen von Programmen gleich für beide veraltete Systeme auszuschließen. Etwa so: “If version = windows9* then go home”.
Wenn aber hinter der “9” ein “.0” oder “.1” oder auch gar nichts mehr folgt, wäre das neue Windows auch davon betroffen gewesen. Daher also die 10. Wobei, um wieder auf Windows 9* zurückzukommen, die Systemnomenklatur war in Redmond schon immer abenteuerlich. Auf Windows 3.1 folgte 3.11, dann eben Windows 95 und 98. Zwischendrin gab es Windows NT und dessen Nachfolger Windows 2000. Während auf Windows 98 selbstverständlich Windows ME (Millennium Edition) folgte, und dann auf beide Windows XP – mit dem von Mac-Anwendern gerne vorgebrachten Scherz “XP stands for expired”. Das passierte XP allerdings erst gut 15 Jahre nach seinem Start, es folgte das mäßig erfolgreiche Windows Vista und schließlich Windows Hastalavista. Nein, natürlich nicht, sondern eben die 7, die 8 und vor sechs Jahren die 10. Die Microsoft, dem Vorbild Apples folgend, auch erst mal nicht vorne weiter zählte, sondern nur in den folgenden Stellen und Versionsnummern.
Aber auch Apple hat sich umgekehrt von der Zählerei um die 9 herum inspirieren lassen. Auf das iPhone 7 war ja einerseits nicht das 7S gefolgt, sondern gleich das 8, zeitgleich mit dem X (schon wieder). Mit XS ging es weiter und jetzt wieder arabisch und ohne Buchstaben mit der 11, der 12 und vermutlich in diesem Herbst mit der 13, vor der man in Cupertino gewiss keine Angst hat. Während Apple nach bald 20 Jahren auch beim Mac-Betriebssystem wieder von der X abgerückt ist, die römische Ziffer ist schon seit Jahren passé, auf macOS 10.15 folgte vor einem Jahr macOS 11, das in diesem Herbst durch die Nummer 12 abgelöst wird, Weiterzählen nicht ausgeschlossen. Microsoft wollte bei der 10 bleiben, Windows 10 sei das letzte Windows und werde einfach nur noch regelmäßig aktualisiert, aber nicht mehr weiter gezählt, hieß es vor sechs Jahren. Tja, und nun steht Windows 11 vor der Tür, vermutlich damit Apple nicht mehr stolz behaupten könnte, macOS 11 sei fortschrittlicher als Windows 10, das sehe man schon an der Zahl. Wenn nicht Microsoft bald eine Nummer auslässt – vielleicht ja die 13 – wird Apple diesen Fortschritt in der Nomenklatur aber bis auf Weiteres behalten.
Lesetipps für den Donnerstag
Analyse: Apple hat in der Nacht zum Mittwoch erneut Rekordzahlen vorgelegt, die vermuten lassen, Apple könnten die Unbill der Zeit wie Pandemie und globale Chipknappheit nichts ausmachen. In seiner ausführlichen Analyse findet aber Macworld-Kolumnist Jason Snell aber einige bedenkliche Vorboten, dass bald auch Apple nicht mehr so viele Geräte produzieren kann, wie es möchte. Anders herum wäre es zwar schlimmer, aber wenn Apple im Weihnachtsgeschäft gerade von seinem wichtigsten Produkt, dem iPhone wegen Problemen in der Lieferkette nicht mehr so viel verkaufen könnte, wäre das kein gutes Zeichen. Immerhin: Um den Mac muss man sich wenig Sorgen machen, der M1-Chip trägt ihn in neue ungeahnte Höhen.
Schweige still: Apple hat in einem Supportdokument dargelegt, dass Siri im Herbst mit Erscheinen von iOS 15, iPadOS 15, watchOS 8 und macOS 12 Monterey einige Funktionen aufgeben werde, die erst mit iOS 13 hinzugekommen sind. Darunter sind vor allem Aktionen in Carplay, mit denen man per Siri etwa die Audioquelle wechseln oder die Klimaanlage im Auto steuern konnte. Aber es lassen sich zukünftig auch keine Fahrten bei Uber per Siri buchen, Zahlungen erledigen oder Fotos suchen. Die Änderungen betreffen dann auch bestehende Systeme, werden also serverseitig umgesetzt. Gründe nennt Apple für die Einschränkungen nicht, es besteht wohl auch kein Zusammenhang damit, dass Siri ab iOS 15 Offline-Funktionalität gewinnt.
Ungeeignet: Apple warnt in einem Supportdokument davor, für die Airtags Knopfbatterien des Format CR2032 zu verwenden, die mit einem Bitterstoff beschichtet sind. Diese sollen dazu dienen, dass niemand die Batterie in den Mund nimmt, respektive sie sofort ausspuckt, wenn das passiert. Das Bitterant jedoch könnte die Kontakte im Airtag stören und sei deshalb für die Bluetoothtracker nicht geeignet.
Kaum Auswirkung: Im April hatte Apple die Ad Tracking Transparency eingeführt, seither müssen Apps nach Zustimmung fragen, um Anwender quert durch das Internet zu tracken, um ihnen personalisierte Werbung präsentieren zu können. Vor allem Facebook hat gegen das Feature Stunk gemacht und Umsatzeinbußen befürchtet. Zumindest im zweiten Kalenderquartal 2021 ist davon aber noch nichts zu spüren, wie die jüngste Quartalsbilanz des Unternehmens zeigt. Die 28,6 Milliarden US-Dollar Einnahmen durch Werbung sind 56 Prozent mehr als im zweiten Quartal des vergangenen Jahres. Dennoch warnt Facebook-Finanzchef David Wehner vor mehr Gegenwind im dritten Quartal durch Änderungen der Gesetzeslage und der Plattformen, besonders eben iOS. Das sollte im dritten Quartal stärker spürbar sein als im zweiten – man wird sehen.
Durch die Vordertür : Eine staatliche Impfpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus gibt es nicht, die beiden IT-Riesen Google und Facebook haben aber nun unabhängig voneinander angekündigt, ihre Mitarbeiter zur Impfung zu verpflichten, bevor sie wieder in die Büros zurückkehren. Die Anordnung gelte zunächst für die USA, werde aber in den nächsten Monaten auf weitere Regionen ausgeweitet, sofern dort Impfungen angeboten werden, erklärt Google-CEO Sundar Pichai laut Süddeutscher Zeitung. Die Rückkehr in die US-Büros ist auf den 18. Oktober verschoben. Facebooks Personalchefin Lori Goler will die interne Impfpflicht von den Bedingungen vor Ort abhängig machen, Ausnahmen soll es geben für Mitarbeiter, die aus medizinischen oder anderen Gründen nicht geimpft werden können.
Maske auf: Von einer Impfpflicht für seine Mitarbeiter sieht Apple weiter ab, verschärft nun aber wieder die Regeln in seinen Stores in den USA. Nun sollen Kunden und Personal in etwa der Hälfte der 270 Läden in den USA wieder Masken tragen, auch diejenigen, die schon voll geimpft sind. Zuletzt hatte die ansteckende Delta-Variante wieder eine Zunahme der Infektionen zu Folge, Apple empfiehlt seinen Mitarbeitern dringend, sich und andere per Vakzin zu schützen. Erst im Juni hatte Apple die Maskenpflicht für Kunden in den Stores aufgehoben, sie aber schon im Juli wieder in Kraft gesetzt, sofern das lokale Vorschriften erforderten.
Weitere Nachrichten:
Whatsapp: Umzugshelfer von iOS zu Android in Arbeit
Wer von einem älteren iPhone auf ein neues Modell von Apple umzieht, kann dabei auch problemlos seine alten Chatverläufe aus Whatsapp auf das neue iPhone transferieren. Ebenso verhält es sich beim Wechseln von einem Android-Smartphone auf ein anderes Mobilgerät mit Android. Steht hingegen der Umzug von einem iPhone auf ein Android-Smartphone an, so ist die Mitnahme der Chats deutlich komplizierter. Whatsapp-Betreiber Facebook soll daher an einem Werkzeug für genau diese Fälle arbeiten. Hinweise darauf sollen sich bereits seit April innerhalb von Whatsapp finden. So tauchte beispielsweise bei einigen iOS-Nutzern die Funktion „Chats zu Android umziehen“ auf. Laut Wabetainfo könnte der Umzugshelfer aber auch für den Wechsel von einem Android-Gerät auf ein iPhone eingespannt werden. In einem Video ist zu sehen, wie der Transfer abläuft. Das Gerät muss dabei mit einem Kabel verbunden sein, möglicherweise direkt mit dem neuen Smartphone.
Das Transfer-Tool von Whatsapp könnte die von Google entwickelte App „Switch to Android“ unterstützen. Diese soll Nutzer ähnlich wie Apples Software „Move to iOS“ beim Wechsel von einem iPhone zu einem Android-Gerät unterstützen. Möglicherweise gehört der Whatsapp-Umzug ebenfalls zur von Google entwickelten App. Noch steht aber nicht fest, wann der Umzugshelfer für den Wechsel zu Android erscheinen wird. Whatsapp bietet seinen Nutzern seit kurzer Zeit die Möglichkeit, den Messenger auf mehreren Geräten zu nutzen, auch wenn das primär damit genutzte Smartphone gerade offline ist. Bislang war es nur über die Web-Oberfläche möglich, Chats vom PC oder Tablet aus zu beantworten, wenn das Smartphone online und verbunden ist.
Whatsapp Beta: iPad-Benutzung unter iOS verfügbar
Amazon zeigt exklusiv 16 Champions-League-Spiele der Saison 2021/22
Bei Amazon Prime Video werden insgesamt 16 Spiele der UEFA Champions League 2021/22 live und exklusiv zu sehen sein. Das hat Amazon jetzt in einer Presseveranstaltung bekannt gegeben. Die entsprechenden Rechte hatte sich Amazon bereits vor einiger Zeit gesichert und im März 2021 auch die Rundfunkgenehmigung für den Betrieb eigener Live-TV-Sender in Deutschland erhalten, wie wir damals auch berichteten.
“Unsere Mission für die UEFA Champions League ist es, den Fan in den Mittelpunkt des Erlebnisses zu stellen und die Zuschauer:innen so nah wie möglich an das Live-Geschehen auf dem Spielfeld zu bringen“, erklärt Alex Green, Geschäftsführer Prime Video Sport, EU.
Bei Amazon Prime Video wird jeweils ein Top-Spiel der Uefa Champions League am Dienstag exklusiv zu sehen sein. Wenn möglich, garantiere man eine Übertragung des Spiels einer deutschen Mannschaft. Außerdem werde es auch alle Höhepunkte der übrigen Begegnungen des Tages exklusiv in einer Highlight-Show geben. Die Übertragung erfolge aus dem Prime-Video-Produktionszentrum in Köln.
Konkret werden Prime-Mitglieder über Amazon Prime Video folgende Champions-League-Begegnungen live und exklusiv sehen können: Zwei Begegnungen der Playoffs, die am 17./18.8. und 24./25.8. stattfinden. Und acht Partien der K.O-Runde bis und inklusive des Halbfinales.
Prime Video zeigt alle Spiele in UHD-Qualität und die Spiele können beim Anschauen jederzeit pausiert werden. Zur Auswahl werden zwei Tonspuren stehen: Eine Tonspur mit Kommentar und eine Tonspur ohne Kommentar.
Die Moderatorinnen der Sendungen sind Annika Zimmermann und Shary Reeves. Zu den Reportern gehören Sebastian Benesch und Jan Krebs. Kommentiert werden die Spiele von Jonas Friedrich und Benedikt Höwedes. Als Experten hat sich Amazon Kim Kulig, Matthias Sammer, Mario Gomez und den Schiedsrichter-Experten Wolfgang Stark gesichert.
Vorwurf: Zehntausende O2-Kunden beim Datenschutz getäuscht
Laut dem Bericht von Netzpolitik hätten einige Mitarbeiter in O2-Partnershops viele Kunden gar nicht erst danach gefragt, ob diese Ihre Zustimmung für Werbemaßnahmen wie Telefonanrufe oder Mailings oder SMS und zur Erstellung von Nutzungsprofilen geben (von O2 als „Kundeneinwilligungen“ oder „Permissions“ bezeichnet), sondern diese Einwilligungen automatisch in der Datenschutzerklärung eingetragen, sprich: Verkäufer in den O2-Partnershops setzte einfach die entsprechenden Häkchen und legten dem Kunden dann das Signpad zur Unterschrift kommentarlos vor. Die betroffenen Kunden erhielten also keine Belehrung über die Einwilligungen, die sie geben sollten.
Netzpolitik.org beruft sich bei seinem Bericht auf Informationen von O2-Kunden und auf Mitteilungen von O2-Partnern. Letztere hätten zugegeben, dass sie ihren Kunden „Pseudo-Einwilligungen“ untergejubelt hätten. Sie würden sich zudem von O2 “zu unlauterem Verhalten gedrängt fühlen”.
Den Grund für diese gesetzeswidrige Vorgehensweise liefert Netzpolitik.org auch mit: O2 würde die O2-Shopbetreiber mehr oder weniger dazu drängen , möglichst viele derartige Einwilligungen zur Datenverarbeitung von den Kunden einzuholen. Nur für eine möglichst hohe Quote zahle O2 einen Bonus.
Das Problem betrifft „nur“ die als eigenständige Unternehmen geführten O2-Partnershops. Das sind rund 600 in Deutschland, dazu kommen noch 300 O2-Shops, die direkt O2 gehören. Kunden, die einen solchen Partnershop betreten, können den Unterschied zu einem direkt von O2 geführten Shop nicht erkennen.
Die Partnershops agieren auf Provisionsbasis. Netzpolitik.org schreibt unter Berufung auf einen O2-Partnershopbetreiber: „Bei 75 Prozent aller Vertragsabschlüsse sollen die Verkäufer:innen in den Shops mindestens neun verschiedene Datenschutz-Einwilligungen einholen, andernfalls zahlt O2 den sogenannten Qualitätsbonus nicht aus.“ Und weiter: „Weil diese Einnahmen für ihre Betriebe enorm wichtig seien, bleibe ihnen kaum etwas anderes übrig, als die Einwilligungen um jeden Preis einzuholen“.
Andere Partnershopbetreiber sollen diese Darstellung gegenüber Netzpolitik.org bestätigt haben. Der von Netzpolitik.org befragte Shopbetreiber betont, dass man die 75-Prozent-Zustimmungsquote nie erreichen könne, wenn man die Kunden explizit danach frage: „Wer würde denn bitte freiwillig neun unterschiedliche Einwilligungen erteilen, wenn er die Wahl hat?“. Netzpolitik.org vermutet mehrere Zehntausend DSGVO-Verstöße in diesem Jahr aufgrund dieser Praxis.
Netzpolitik ging mit zehn Kunden deren Datenverarbeitungseinwilligungen stichprobenartig durch. Dabei sollen die meisten Kunden tatsächlich weitreichende Einstellungen vorgefunden haben, die sie so nicht gemacht haben. Zudem gehe laut Netzpolitik.org aus diesen Stichproben hervor, dass auch bei Verträgen, die bei der Telefon-Hotline abgeschlossen wurden, vielfach die Datenschutzeinstellungen nicht korrekt waren. Ob O2 auch für telefonisch abgeschlossene Verträge eine derartige „Permission-Quote vorgibt, wollte das Unternehmen auf Anfrage“ gegenüber Netzpolitik.org nicht sagen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte prüft derzeit die von Netzpolitik.org gemachten Vorwürfe. Das hat O2 gegenüber der PC-WELT bestätigt.
Stellungnahme von Telefónica Deutschland / O2 gegenüber der PC-WELT
Telefonica Deutschland / O2 dementiert gegenüber PC-WELT die Darstellung von netzpolitik.org und sagt, dass derzeit keine derartigen Beschwerden von Kunden vorliegen würden. Die auf die Datenschutzeinwilligung bezogenen Boni für die Shopbetreiber würden nur einen kleinen Teil der monatlichen Zahlungen an die Partnershops ausmachen.
O2-Kunden können jederzeit in ihrem Kunden-Onlineportal unter „Meine Daten, Einstellungen“ überprüfen, welche Einwilligungen sie O2 erteilt haben. Dort können O2-Kunden die Einstellungen auch sofort ändern.
Die Stellungnahme von O2 im vollen Wortlaut:
“In beiden von Ihnen genannten Artikeln (Hinweis der Red.: Spiegel.de hat über den Netzpolitik.org-Artikel ebenfalls berichtet) werden Behauptungen aufgestellt bzw. wiederholt, die wir klar zurückweisen. Telefónica Deutschland hält sich stets an alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung der DS-GVO. Unsere Vertriebspartner sind per Gesetz ebenfalls dazu verpflichtet. In unseren Betreiberinformationen, Prozessdokumentationen sowie Arbeitsanweisungen weisen wir unsere Vertriebspartner stets auf diese datenschutzrechtlichen Vorgaben hin. Deren Einhaltung überprüfen wir regelmäßig, unter anderem im Rahmen von Qualitätsaudits. Etwaige Verstöße werden konsequent geahndet. Darüber hinaus erwarten wir von unseren Partnern, dass sie das informationelle Selbstbestimmungsrecht unserer Kunden jederzeit respektieren und einhalten. Außerdem werden die Kunden zusätzlich nach Vertragsabschluss noch einmal per Mail oder Brief darüber informiert, ob und welche Einwilligungen sie erteilt haben. Die Kunden können diese Einwilligung gegenüber Telefónica Deutschland jederzeit über ihren Online-Kundenzugang, die Kunden-App oder in sonstiger Weise ändern oder rückgängig zu machen. Von freiwillig erteilten Einwilligungen in die Verarbeitung ihrer Daten profitieren sowohl die Kunden wie auch die Partner und Telefónica Deutschland. Auf dieser Grundlage können Unternehmen mit den Kunden datenschutzkonform in Kontakt treten, um ihnen z. B. individuell passende Angebote, Newsletter oder Informationen zu neuen Produkten zu schicken. Es ist in der Telekommunikationsbranche allgemein üblich, mit Vertriebspartnern Qualitätsziele bei der Vermittlung der Produkte zu vereinbaren. Die freiwillige Einwilligung der Kunden in die Verarbeitung ihrer Daten ist dabei aber lediglich eines von mehreren Zielen für die Vertriebspartner und macht bei der Ermittlung der monatlichen Zahlungen an den jeweiligen Vertriebspartner nur einen sehr geringen Teil aus. Wir drängen hier die Vertriebspartner zu nichts, sondern setzen lediglich einen Anreiz, dieser Information der Kunden über die freiwillige Einwilligung in ihre Daten inklusive der Darstellung der genannten Vorteile ausreichend Platz im Verkaufsgespräch einzuräumen. Beschwerden von Kunden über unzulässiges Verhalten der Vertriebspartner hinsichtlich der Einwilligung in die Datenverarbeitung geht das Unternehmen in jedem umgehend Fall nach. Vermehrte Beschwerden unserer Kunden liegen uns aktuell nicht vor. Sollten wir hier Verstöße unserer Ladenbetreiber feststellen, werden wir diese prüfen und ahnden und eng abgestimmt mit den zuständigen Behörden wie dem BfDI nachverfolgen. Telefónica Deutschland / o2 liegt kein entsprechendes Prüfanliegen des BfDI vor.”
Zitat Ende