6. August: Ein Bierchen in Ehren
Macwelt wünscht einen guten Morgen! Wir Münchener haben ja den Ruf, schon morgens das erste Weißbier zum Frühstück zu köpfen, zu den Weißwürsten und der Brezn. Kommt vor, aber nicht, wenn noch ein ganzer Arbeitstag ansteht – selbst wenn es ein Freitag ist. Und ehrlich gesagt: Weißwürste sind im Sommer nicht die erste Wahl, da greifen wir doch lieber zum Hendl und köpfen eine Flasche Kellerbier, stilecht mit Bügelverschluss. Aber erst nach Arbeitsschluss am Abend. Passend: Der erste Freitag im August ist der Internationale Tag des Biers, also werden wir heute schon morgens den Gerstensaft verbal ehren. Auch den von nördlich des Schwabinger Tors.
Als Münchener fällt es einem ja schwer zuzugeben, dass auch außerhalb der Landeshauptstadt und selbst nördlich der Donau hervorragendes Bier gebraut wird. Aber wo der Kopf ein wenig träge ist, stellt die Zunge fest: Nicht nur Augustiner, Kaltenberger und Tegernseer schmecken. Zum Beispiel die in Franken verorteten Rauchbiere: Wunderbar. Pils aus dem Schwarzwald: Herrlich. Tschechisches Bier, bei dem man nur im Ausland aufpassen muss, nicht die Industrieplörre aus den USA zu erwischen: Bud-, äh, wegweisend. Oder gar das eine Fernsehbier, das so gar nicht schmeckt wie all die anderen zur Hauptsendezeit beworbenen Massenprodukte: Das Bier ist in der Tat so herb wie das Land, aus dem es kommt – der Hopfen hat hier eine sehr starke Note. Ebenso das von zwischen den Meeren, bekannt geworden durch ein leicht anarchistisches Comic und das man vor allem unter dem Spitznamen “Bölkstoff” kennt. Schon das “Plopp” erfrischt – aber einen Bügelverschluss hat auch das Kellerbier des in München brauenden Staatsunternehmens.
Natürlich verstehen sich auch in Belgien, den Niederlanden und Dänemark Braumeister auf Hopfen und Malz. In China ist das Bier nie so recht angekommen, allenfalls in der ehemaligen deutschen Kolonie Tsingtao. Vielleicht fürchtet China ja ein großes Handelsdefizit, wenn hunderte von Millionen Trinkern Exportbier aus München, Dortmund, Flensburg, Jever und Bamberg wünschen? Im Leichtbierland USA liegen seit einigen Jahren handgemachte, individuelle Biere im Trend, dort lassen die Lebensmittelgesetze auch etwas mehr zu als die hiesigen. Aber auch unter Beachtung des Reinheitsgebots kann man exzellente Biere fantasievoll komponieren.
Gewissermaßen kommen Craftbiere als Reimport wieder in die Alte Welt. Letztens haben wir wieder eines entdeckt, das aufgrund der bestehenden Gesetze leider nicht hierzulande gebraut wird, sondern im nahen Tschechien: Gurkengoose. Hierbei handelt es sich um ein Sauerbier, vergoren mit Milchsäurebakterien und nicht mit Hefe. Und eben, wie der Name schon sagt, Gurken mit im Sud. Was für konservative Biertrinker nach einem schrägen Experiment klingt, war vor dem von den Wittelsbachern erlassenen Reinheitsgebot gang und gäbe. Den bayerischen Herrschern lag seinerzeit ja nicht nur an Lebensmittelsicherheit, sondern auch an die Sicherung ihrer Vormachtstellung im Braumarkt. Aber egal, ob Pils, Weißbier, Dunkles, Helles oder Goose: Wohl bekomm’s!
Lesetipps für den Freitag:
In eigener Sache: Mag sein, dass der Sommer in diesem Jahr seinen Namen nicht wirklich verdient, zumindest hier im Nordstau der Alpen. Von schwersten Unwettern sind wir in der Landeshauptstadt zwar bisher verschont geblieben, so richtig nach Sommerfrische war uns aber nicht zumute. Und dennoch: Die Ferien haben begonnen, die meisten, die wir treffen, sind doppelt geimpft. Wir wagen es und hoffen, dass der Restsommer bis zu einem gewissen Grad gut wird. In den nächsten drei Wochen fällt das Macwelt-Morgenmagazin also wegen Urlaub aus, der Rest unserer Website ist natürlich weiter für Sie da. Egal, ob Sie noch daheim sind, im wohlverdienten Urlaub oder wieder daraus zurück. Erholen auch Sie sich gut und bleiben Sie vor allen Dingen gesund! Der Herbst wird zumindest in Sachen Apple wieder sehr gut, da wollen wir doch dabei sein.
Gegen Missbrauch : Apple hat gegenüber Techcrunch angekündigt, auf der iCloud gespeicherte Fotos auf sexuellen Missbrauch von Kindern hinzu überprüfen und Verstöße zu melden sowie den Account zu sperren. Auf einer eigenen Seite erklärt Apple die Maßnahmen im Detail. Die wesentliche Identifikation geschehe bereits auf den Geräten der Anwender, die aus Bildern Hash-Werte erstellen und diese mit den Hashes von bekannten Bildern vergleicht. Wird eine gewisse Schwelle an Übereinstimmung erreicht, kann das auf der iCloud gespeicherte Bild entschlüsselt und genauer überprüft werden – Apple hat dazu die Schlüssel. Es sei extrem unwahrscheinlich, dass Apple zufällig Bilder auf verbotene Inhalte überprüft, die Falsch-Positiv-Rate liege bei eins zu einer Billion.
Gutes von gestern: Warum verkauft Apple eigentlich noch das iPhone XR – fragt unsere australische Kollegin Tamara Palmer rhetorisch. Und gibt die Antwort anhand ihres eigenen Beispiels: Man muss nicht jedes Jahr das neueste Modell kaufen, man kann auch länger bei einem iPhone bleiben und am Ende von dessen Lebenszeit nicht zum Top-Modell greifen, sondern zu einem günstigeren. Im Fall der Kollegin von down under war das eben das iPhone XR, das nicht nur weit günstiger ist als das ebenfalls zur Disposition stehende iPhone 12 Mini, sondern auch noch den größeren Bildschirm wie dieses und das iPhone SE bietet. Abstriche beim Display (Liquid-Retina-LCD statt OLED) und bei der Kamera (nur eine Weitwinkeloptik) nimmt sie in Kauf. Und vermutlich wird es das iPhone XR nicht mehr allzu lange im Angebot geben, drei Jahre sind eine recht lange Zeit.
Summertime : Wir schließen uns unserem britischen Kollegen David Price an – der Sommer ist mal wieder fad. So unterbreitet Price in seiner Kolumne “Different Think” auf Macworld UK den Vorschlag an Apple, doch auch mal den August für eine spektakuläre Neuvorstellung zu nutzen. Es steckt wieder ordentlich was in Apples Pipeline, so viel scheint jetzt schon klar zu sein. Warum also nicht etwas davon schon im Sommer zeigen, wenn es die ungeteilte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit bekäme, weil ja auch die anderen erst im Herbst mit Neuheiten kommen? Es ist lange her, Anfang August 2007 zeigte Apple neue iMacs im Alu-Glas-Design, seither war weitgehend Ruhe im Karton mit nur einzelnen Veröffentlichungen wie der des iMac 27 Zoll vor einem Jahr. Auch heuer wird nichts passieren, fürchten wir, aber vielleicht wird 2022 anders.
Neues Leben für alte Macs : Mit macOS 12 Monterey kommt der nächste Schnitt, etliche ältere Macs werden das neueste Betriebssystem nicht mehr ausführen können. Die oft bereits ausrangierten Maschinen können dennoch ein aktuelles Betriebssystem bekommen, nur eben ein anderes: ChromeOS. Möglich macht das die Software CloudReady von Neverware, das kürzlich von Google übernommen wurde. Die Kollegen von 9to5Mac erklären den Vorgang: Im Wesentlichen packt man einen Installer des auf Chromium basierenden Systems auf einen USB-Stick, bootet den Intel-Mac von dort und installiert Chrome OS. Die Nutzung ist ein wenig eingeschränkt, nur bestimmte Chrome-Apps laufen darauf, vorher mehr RAM einzubauen – falls möglich – schadet gewiss nicht. Die Liste der unterstützten Macs reicht bei Desktops bis ins Jahr 2009 zurück und bei Macbooks gar bis 2007, nur die allerersten Intel-Macs sind nicht kompatibel.
Weitere Nachrichten:
Offzieller R2-D2-Tamagotchi vorgestellt
Als der Tamagotchi 1997 in Deutschland erschien, löste das kleine Ei einen regelrechten Hype aus. Lieferengpässe begünstigten damals sogar den Schwarzmarkt. Der große Ansturm auf die witzigen Pflege-Eier gehört längst der Vergangenheit an, verkauft werden die Geräte aber selbst heute noch. Disney/Lucasfilm haben sich mit dem Hersteller Bandai zusammengetan und werden den Begleiter für die Hosentasche nun in einer R2-D2-Variante auf den Markt bringen – das geht aus einem offiziellen Blogpost auf der Star-Wars-Seite hervor.
Das Star Wars R2-D2 Tamagotchi kommt am 11. November in den USA auf den Markt, und es liegt an den Fans, den berühmten Droiden zu trainieren, zu reinigen und zu pflegen. Vorbestellen kann man den R2-D2-Tamagotchi allerdings schon jetzt. Ob es den Star-Wars-Tamagotchi offiziell in Deutschland zum Kauf geben wird, ist allerdings fraglich.
Amazon USA listet den Tamagotchi bereits für 19,99 US-Dollar. Das Gerät gibt es dabei in zwei verschiedenen Farbvarianten. Dabei kann R2-D2 19 Fähigkeiten erlernen, der Spaß wird mit 9 Mini-Spielen abgerundet. Bei laufendem Spiel darf R2-D2 nicht zu lange vernachlässigt werden, Starwars.com schreibt dazu “Wenn er zu lange vernachlässigt wird, könnten die Jawas kommen und R2 mitnehmen!”
Auch Bandai freut sich über die Zusammenarbeit mit Lucasfilm: “Star Wars hat sich als zeitloses Franchise erwiesen, das von den Fans gerne weiter erforscht wird. Deshalb ist es eine große Freude, es in das Tamagotchi-Erlebnis einzubinden”, sagt Takayoshi Oyama, Manager, Business Management Team bei Bandai. “Das R2-D2 Tamagotchi ist eine epische Zusammenarbeit und wir können es kaum erwarten, zu sehen, wie die Fans der Serie auf dieses außergewöhnliche Gerät reagieren!”
Verbraucherschützer warnen: Fiese Falle beim Online-Shopping
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Onlineshops, die von ihren Kunden verlangen, dass diese Retouren nach China zurückschicken. Die damit verbundenen hohen Versandkosten können leicht den Warenwert erreichen oder sogar übersteigen.
Das Problem…
Die Masche besteht darin, dass derartige Onlineshops nicht sofort erkennbar sind. Viele Shops asiatischer Anbieter seien durchgehend in deutscher Sprache verfasst, hätten ein deutsches Impressum und würden sogar die Top-Level-Domain .de verwenden, um sich als deutsche Onlineshops zu tarnen. Mitunter würden die Kunden über Links aus sozialen Medien direkt zu diesen Webseiten gelotst.
Doch wenn der Kunde mit der gelieferten Ware unzufrieden ist oder diese beschädigt ist und man deshalb von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und die Bestellung zurückschicken möchte, kommt das böse Erwachen. Die Shop-Betreiber fordern dann den Versand bis nach China und zwar auf Kosten des Kunden. Zudem stellen manche Onlineshops teilweise sogar Bearbeitungsgebühren in Rechnung. Zusammen mit Zollgebühren kann das den Warenwert erreichen. Das hätten die Verbraucherzentralen bundesweit durch Beschwerden von Verbrauchern erfahren.
… die Lösung
Recherchieren Sie also vor einer Bestellung die Erfahrung anderer Kunden mit dem von Ihnen ins Auge gefassten Onlineshop. Schauen Sie in dessen AGB oder der Widerrufsbelehrung nach oder fordern Sie diese schriftlich beim Verkäufer an, um zu klären, wie der Rückversand geregelt ist. Verzichten Sie gegebenenfalls wegen ein paar gesparten Euro auf dem Einkauf in einem neuen, Ihnen noch unbekannten Onlineshop, wenn Sie das gleiche Produkt auch in einem Ihnen bekannten Shop bekommen können.
Sie haben bei fast allen online bestellten Waren ab dem Erhalt der Ware 14 Tage Zeit für den Widerruf, auch bei Waren, die aus dem außereuropäischen Ausland versendet werden.