Für Nutzer von Apps wirkt die Neuerung wie ein unwichtiges Detail, für Diensteanbieter wie Netflix und Amazon geht es aber um riesige Umsätze: Apple hat nun, wie September 2021 angekündigt , einer Änderung der App-Store-Regeln zugestimmt und erlaubt App-Entwicklern aus einer App auf ein externes Konto zu verlinken.
Netflix darf jetzt etwa aus der Netflix-App auf das Konto eines Abonnenten verlinken. Apple erfüllt damit eine Forderung der japanischen Fair Trade Commission, die global gilt. Die neue Option ist ab sofort in den App Store Review Guidelines unter 3.1.3(a) “Reader” Apps zu finden: Erstmals können bestimmte Apps es dem Nutzer nämlich erlauben, mit einem Klick auf einen Link auf zuvor gekaufte Inhalte oder Abos zuzugreifen. Begrenzt ist dies aber auf sogenannte „Reader“-Apps, die Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audo-, Musik- und Videoinhalte bereitstellen. Readly und Netflix gehören also dazu, Spiele dagegen nicht. Es geht aber nicht nur um bereits gekaufte Inhalte: Die Apps können auch die Einrichtung eines kostenlosen Abonnements anbieten und man kann eine Kontoverwaltung anbieten. Indirekt können die Anbieter so Kunden ein alternatives Bezahlsystem anbieten: Alles ohne das Bezahlsystem von Apple zu benutzen und somit hohe Gebühren an Apple zu zahlen.
Um diese Option zu verwenden, müssen Entwickler sie allerdings beantragen, das External Link Account Entitlement . Hier sind einige weitere Details zu beachten, es gibt zahlreiche Vorgaben:
- Die App muss folgende Arten von digitalen Inhalten anbieten: Zeitschriften, Zeitungen, Bücher, Audio, Musik oder Video.
- Die Anmeldung bei einem Konto muss möglich sein
- Es muss möglich sein, Zugang zu gekauften Inhalten oder Diensten zu ermöglichen
- Man darf offenbar keine In-App-Käufe anbieten, man muss sich für eine der beiden Methoden entscheiden
- Es dürfen keine Live-Dienste von Personen angeboten werden, etwa Tutorials oder Beratung
Die App muss außerdem Bedingungen erfüllen, um als Reader-App zu gelten. So muss der Zugriff auf Inhalte wie Musik oder Video ihre Hauptfunktion sein. Kann eine App für soziale Netze etwa auch Inhalten streamen, fällt sie nicht unter diese Definition. Auch die Verlinkung selbst muss einige Regeln erfüllen, so muss sich die Webseite etwa in Safari öffnen – nicht einem Browser-Fenster der App.
In einem ähnlichen Fall in den Niederlanden gibt es dagegen keine Entspannung: Hier führt Apple eine längere Auseinandersetzung mit der Behörde ACM über alternative Bezahlmethoden für Dating-Apps. Nachdem Apple nach Meinung der Behörden noch immer unnachgiebig ist, musste Apple wöchentlich hohe Strafen zahlen – das zuvor festgelegte Maximum von 50 Millionen Euro wurde gerade erreicht. Apple hat hier gerade neue Vorschläge unterbreitet , kommt es zu keiner Einigung, könnten die Strafen aber noch höher ausfallen.
Unsere Meinung:
Bei Abos oder Verkäufen kann diese Neuerungen einen großen Unterschied machen: Bisher konnten Anbieter wie Netflix zwar eine iOS-App betreiben und ihre Abos außerhalb Apples Bezahlsystem verkaufen und verwalten. Bisher war es ihnen aber nicht erlaubt, diese Accounts über die App zu verwalten oder auch nur einen Link zu einem Account anzubieten – etwa zu www.netflix.com. Der Anbieter durfte nur auf seine Webseite verweisen, musste dann bei Neukunden damit rechnen, dass einem Kunden dies zu umständlich war und er sich doch nicht anmeldete. Vor allem für weniger bekannte Anbieter ein Problem. Er muss sich aber weiter zwischen zwei Angebotsarten entscheiden: Entweder nutzt er Apples In-App-Bezahlsystem oder das neue Entitlement – beides geht nicht.
Die Auswirkungen auf Apples App Store Einnahmen könnten nicht unwesentlich sein. Bedenken sollte man dabei aber, dass diese Neuregelung nur für “Reader-Apps” gilt. Außen vor bleibt der umsatzstärkste Bereich Games, aber auch Tutorials und Fitness und Gesundheit. Um die Finanzen von Apple muss man sich da wohl wenig Sorgen machen.