Den Gesetzentwurf, “Radio Equipment Directive” genannt, gibt es schon seit mindestens einem Jahr . Im vergangenen September hat die zuständige Kommission für Verbraucherschutz und Binnenmarkt den ausgearbeiteten Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt. Am 2. Mai wird das EU-Parlament dazu abstimmen, es wurde jedoch gestern bekannt, dass die Kommission seinen Entwurf mit einer Version vom Februar 2022 noch etwas verschärft hat. In einem Vergleichsdokument der beiden Versionen heißen nun die zu regulierenden Geräte nicht nur Smartphones, sondern “kleine und mittlere Elektrogeräte”. Mit dieser schwammigeren Bezeichnung fallen unter die Richtlinie nicht nur Smartphones, sondern Laptops und alles Weitere, was unter 100 Watt lädt.
Netzteile nicht per Standard
Neben einem einheitlichen Ladeport will die Kommission noch weiter den E-Müll reduzieren, indem man als Standardoption beim Verkauf das Gerät ohne Netzteil vorschreibt. In der neuen Version des Entwurfes will die Kommission gar die Ladekabel aus der Verpackung streichen, dies würde zusätzlich mehrere Tonnen E-Müll pro Jahr sparen. Damit sich die Kunden orientieren, was genau sie kaufen, muss der Hersteller auf der Verpackung grafische Angaben dazu machen, mit welcher minimalen und maximalen Kapazität und wie schnell das gekaufte Gerät aufgeladen werden kann. Dazu soll dabei die Verpackung hinweisen, ob sich darin das Netzteil und/oder das Kabel befinden.
Dazu wollen die EU-Abgeordneten bis Ende 2025 erste Entwürfe zur Standardisierung von kabellosen Laden entwickeln. Diese sollen wie die aktuelle Gesetzgebung dazu dienen, den Markt der drahtlosen Ladegeräte zu vereinheitlichen und Lock-In-Effekte vermeiden.
Wird der aktuelle Entwurf im EU-Parlament verabschiedet, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, das neue Gesetz auf nationaler Ebene zu implementieren. Ab dann wird es auch direkt für Hersteller wie Apple ernst, der nach wie vor auf Lightning bei den iPhones setzt.