7. Oktober: Kompakte Formen
Macwelt wünscht einen guten Morgen! Ob das Gerücht denn stimmt, dass Apple schon im kommenden Jahr für mindestens eine Pro-Version des iPhones 2 TB als Speicheroption anbieten wird? Mit Speicher hat Cupertino immer gegeizt, erst seit diesem Jahr gibt es 1 TB optional bei den iPhone 13 Pro. Und, ja, 2 TB für das iPad Pro. Eine der Zielgruppen für das Pro-iPhone hat Apple stolz präsentiert: professionelle Filmer. Hollywood. Zwar wird man kaum davon ausgehen können, dass Regisseurinnen wie Kathryn Bigelow ihre teuren Kameras wegwerfen und nur noch mit dem iPhone filmen, so weit sind wir noch lange nicht. Aber in bestimmten Situationen mag das Smartphone sinnvoller sein als die Studiokamera. 2 TB wären da schon ein Angebot, die Bildformate werden auch immer größer.
Mit Dolby HDR Pro Res oder welchen Formaten auch immer kommt der Normalverbraucher selten in Berührung und wenn doch, merken Laien wohl kaum einen Unterschied. Der offenbart sich eher bei Spaßfunktionen wie dem Kinomodus – und die damit aufgezeichneten Videos nehmen kaum mehr Platz ein als herkömmliche Videos. Die Tiefeninformation ist nur ein dünne Schicht, die Fokusverschiebung berechnet dann der schnelle Prozessor in Echtzeit. Weshalb dann auch der durchschnittliche Anwender mehr Platz auf dem iPhone braucht? Wenn der Kinomodus schon so Spaß macht, nutzt man ihn auch öfter.
Aber ein Trend ist klar ersichtlich: Mediendateien werden immer größer. Neben bewegten und starren Bildern betrifft das auch Audio, wir sagen nur “3D Audio” und “Lossless”. Entscheidend ist nicht einmal der lokale Speicher, selbst auf die teuerste iPhone-Variation passt die eigenen Musikbibliothek aus Apple Music kaum drauf, geschweige denn vom ganzen Angebot oder wenigstens dem der bevorzugten Genres. Entscheidend ist die Zeit, die vergeht, bis die Dateien aus der Cloud streamen oder komplett herunterladen. Apple hat immerhin zuletzt das seinige getan und iPhones und iPads mit 5G ausgestattet, fehlt es nur noch am hiesigen Netzausbau sowie an bezahlbaren Tarifen, um auch unterwegs ordentlich an Daten zu kommen.
Bei allem berechtigten Gezeter über Telekom und Konsorten sehen wir aber auch, dass wir es heute mit Geschwindigkeiten zu tun haben, von denen wir seinerzeit nur träumen konnten, als wir begannen, unsere Computer über das Telefonnetz der Bundespost (sic!) zu verbinden. Klar, dass MP3 eine dieser Not gehorchender Erfindung aus Deutschland war: Nimmt man eben alles aus der Datei raus, was man nicht unbedingt braucht.
Im selben Geiste entstanden in anderen Weltgegenden die optischen Pendants wie GIF oder JPEG. Wie lange ist das her? Im Falle von JPEG exakt 30 Jahre, am 7. Oktober 1991 wurde es erstmals in der zugrunde liegenden freien Programmbibliothek libjpeg beschrieben. Das Format, in dem Bildbearbeitungs- und kompressionsprogramme mit dem Kürzel .jpg oder .jpeg abspeichern, ist letztendlich egal, solange es sich an das einheitlich definierte Verfahren handelt.
Und trotz aller 5G-Smartphones und HiRes-Videos: JPEG-Formate sind noch vor dem des GIF weiterhin das meist verbreitete Bildformat im Internet. Im digitalen Neuland wird das auch noch eine Weile so bleiben.
Lesetipps für den Donnerstag:
Dritte Runde : Apple hat gestern Abend die dritte Developer Preview von iOS 15.1 veröffentlicht, die Public Beta sollte heute folgen. Zwei Neuerungen fallen auf: In der Kamera-App kann man jetzt für Videos das Format ProRes auswählen, das Apple für “später im Herbst” versprochen hatte. Eine Änderung gibt es auch beim Makro-Modus der Ultraweitwinkelkameras der iPhone 13 Pro: Dieser hat sich bisher automatisch eingeschaltet, wenn man sich einem Objekt extrem näherte. Dieser Automatismus lässt sich mit einem Schalter nun deaktivieren. Gegen Ende Oktober sollte man mit der finalen Version rechnen können.
Nummer Neun: Entwickler haben gestern auf die neunte Beta-Version von macOS 12 Monterey erhalten, eine Woche nach der achten. Wesentliche Neuerungen gegenüber früheren Betafassungen sind nicht mehr zu sehen, das neue Mac-Betriebssystem geht seiner Veröffentlichung entgegen und sollte – womöglich zusammen mit neuen Macbooks Pro – gegen Ende Oktober zur Veröffentlichung anstehen.
Neue Technik: Erst in diesem Frühjahr hatte Apple dem iPad Pro 12,9” eine neue Display-Technologie spendiert, Mini-LED, das Apple Liquid Retina XDR nennt. Womöglich handelt es sich nur um eine Zwischenlösung, lässt ein Bericht der koreanischen Website The Elec vermuten. Nach Informationen aus Apples Lieferkette würde der Hersteller versuchen, die seit diesem Jahr in das iPhone 13 Pro (Max) verbaute Display-Technologie LTPO OLED auch auf das iPad Pro 12,9” bringen. Die organischen Leuchtdioden aus low temperature polycrystalline oxide (LTPO) setzt Apple schon seit der Series 5 bei der Apple Watch ein. In Sachen Helligkeit und Kontrast wird man auf dem Bildschirm des iPad Pro keinen Unterschied zu den Mini-LED-Modellen feststellen, aber die Energieeffizienz ist noch ein Stück besser. Erst mit Hilfe dieser Technologie waren auf der Apple Watch ein Always-On-Display und auf dem iPhone 13 Pro die adaptive Bildwiederholrate Pro Motion möglich.
Passend: Morgen ab 14 Uhr öffnet die Vorbestellung für die Apple Watch Series 7 – wer sich schon ab nächster Woche das Modell um das Handgelenk binden will, muss vermutlich schnell sein. Eine Vorabauswahl ist im Gegensatz zum iPhone 13 nicht möglich, um am Freitag schneller zur Bestellung zu kommen. Immerhin zeigen nun erste Bilder, wie die Grundkonfigurationen von Gehäusen und Armbändern sind. Apple will offenbar farblich passenden Silikonarmbänder zu den Aluminiumgehäusen anbieten, “Clover” für die grüne Variante, “Abyss Blue” für das blaue, weiß für “Polarstern” und schwarz für “Midnight”, auch für das “Product RED”-Case gibt es das passende Armband. Die Edelstahlvarianten kommen mit der Option “Dark Cherry”-Sportband oder goldenes Milanese für die goldene Fassung, ein silbernes respektive schwarzes Milanese für die anderen Varianten, die mit “Polarstern”- respektive “Abyss Blue”-Sportband ebenso verfügbar sind. Doch sind viele weitere Konfigurationen möglich, dauert dann eben mit der Auswahl – der Liefertermin könnte sich deutlich nach hinten verschieben.
Widerspruch: Sonst verteidigt das Macalope Apple gerne gegen billige Kritik und plumpe Relativierung, in einem Fall ist aber selbst der gehörnte Macworld-Kolumnist ratlos. Wie kann es sein, dass Apple mit großer Öffentlichkeit Umweltinitiativen vorantreibt, bis 2030 seine komplette Lieferkette klimaneutral bekommen möchte und auch sonst in Dekabonisierung vorangeht, dabei aber immer noch Mitglied im Business Roundtable ist, einer Lobby-Organisation, die versucht, den Clean Energy Standard zu Fall zu bringen, der in den USA das Stromnetz bis 2035 emissionsfrei bekommen will? Apple ist nicht nur ein einfaches Mitglied der Organisation, die vor allem die ewigen Argumente “Steuerlast” und “Arbeitsplätze” für seine Agenda heranzieht, Tim Cook sitzt im Vorstand. Die Logik lässt nur zwei Schlüsse zu: Apple hat trotz Cooks Position keinen Einfluss auf den Business Roundtable in Sachen Umwelt oder teilt sogar dessen krude Ziele.
Nachlass: Vom Ableben ist aus vielerlei Gründen abzuraten, die Regelung des Nachlasses ist nur einer davon. Denn selbst nach Erhalt eines Erbscheins, der in vielen Fällen notwendig ist, um etwa Konten auflösen oder Besitztümer veräußern zu können, ist man noch nicht am Ende der Prozedur angelangt. So verweigert Apple bisher aus guten Gründen die Herausgabe von Schlüsseln für Daten der Verblichenen – oft hat die das Unternehmen nicht einmal selbst. Auf der WWDC im diesen Jahr hat Apple aber eine Lösung für das Problem des digitalen Vererbens angekündigt: den Legacy Contact, respektive Nachlasskontakt. Das Prinzip ist kalr: Zu Lebzeiten gibt man einen Kontakt an – also eine vertrauenswürdige AppleID aus der Verwandtschaft oder Bekanntschaft, die im Fall des Ablebens die AppleIDs der Verblichenen wiederherstellen kann – sofern Erbschein vorhanden ist. Auch mehrere Nachlasskontakte sind möglich. Noch hat Apple das Feature nicht aktiviert, denn es setzt nicht nur iOS 15 oder iPadOS 15 voraus, sondern auch macOS 12 Monterey, das gegen Ende Oktober vorliegen sollte.
Weitere Nachrichten:
Facebook-Betrugsmasche mit Lidl-Küchenmaschine
Wer viel auf Facebook unterwegs ist, wird früher oder später über vermeintlich unschlagbare Angebote für die Lidl-Küchenmaschine „Monsieur Cuisine“ stolpern. Der beliebte Küchenhelfer wird dort zu Spottpreisen angepriesen, dabei handelt es sich jedoch um eine ausgefeilte Betrugsmasche . Dabei machen sich Kriminelle zunutze, dass die Küchenmaschine von Lidl in den Geschäften und im Online-Store immer wieder vergriffen ist. Entsprechend hoch ist das Interesse der potenziellen Käufer. Teilweise soll die Küchenmaschine im Lidl Onlineshop für Preise von 1,99 Euro angeboten werden. Dieser niedrige Preis sei durch einen verloren Rechtsstreit zwischen Lidl und dem Anbieter von „Monsieur Cuisine“ zustande gekommen. Bei näherer Betrachtung wird jedoch schnell klar, dass es sich um einen Betrugsversuch handelt. Denn die Links zu den vermeintlichen Schnäppchen-Angeboten führen nicht zu Lidl, sondern zu anderen Werbeseiten.
Auch am Bild der Küchenmaschine haben sich die Betrüger stark zu schaffen gemacht. Der Link im Beitrag auf Facebook sollte zudem keinesfalls angeklickt werden. Er führt zumindest auf dem PC zu einem portugiesischen Test der Küchenmaschine. Wird der Link jedoch vom Smartphone aus angeklickt, so werden interessierte Kunden auf ein gefälschtes Gewinnspiel weitergeleitet. Dort sollen unbedarfte Nutzer neben ihrem Namen auch ihre Adresse, Telefonnummer und Kreditkartendaten angeben. Gleichzeitig schließen Teilnehmer eine Abofalle ab, die alle zwei Wochen mit 37 Euro zu Buche schlägt. Durch vermeintlich echte Kommentare sollen Nutzer von der Echtzeit des Angebots überzeugt werden. Teilweise sind darauf sogar Bilder von der angeblich gelieferten Küchenmaschine zu sehen. Wer über derartige Angebote stolpert, sollte lieber schnell weiter scrollen.
Klarna: Verbraucherschützer warnen vor kleinster Änderung beim Verwendungsweck
Der Verbraucherzentrale Bundesverband warnt Nutzer, die über den Bezahldienst Klarna ihre Online-Kaufe bezahlen: Sie sollten unbedingt exakt den richtigen Verwendungszweck angeben.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, dass der Zahlungsdienstleister Klarna bei den Verbraucherzentralen immer wieder negativ auffallen würde. Verbraucher würden sich beschweren, weil korrekt bezahlte Rechnungen ohne für sie ersichtlichen Grund zurückgebucht werden. Dadurch würden den Kunden erhebliche Zusatzkosten entstehen, denn nachdem Klarna die Buchung rückgängig gemacht habe, werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen weitergegeben und von diesen mit zusätzlichen Entgelten eingetrieben.
Betroffene Kunden schildern das Problem laut den Verbraucherschützern demnach so: Eine Rechnung wurde im vorgegeben Zeitrahmen per Überweisung an Klarna gezahlt. Sowohl Rechnungsbetrag als auch Verwendungszweck wurden angegeben. Trotzdem wurde das Geld kurz nach der Überweisung vom Zahlungsanbieter zurückgebucht, teilweise sogar mehrmals. Anrufe und Nachrichten an Klarna liefen ins Leere, weil die Mitarbeitenden im Kundenservice nicht weiterhelfen konnten. Daraufhin registrierte Klarna die Rechnungen als „nicht beglichen“ und gab sie an ein Inkassounternehmen weiter. Erst bei intensiver Nachforschung der Verbraucher stellte sich heraus, dass der Verwendungszweck aus Sicht des Bezahldienstes nicht richtig angegeben war, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband erläutert.
Das Problem entsteht den Verbraucherschützern zufolge dadurch, dass bereits kleinste Abweichungen im Verwendungszweck zu einer Rückbuchung führen können. Beispielsweise schildert eine Verbraucherin, dass sie bei der Überweisung neben dem vorgesehenen Verwendungszweck noch zusätzlich ihren Namen angab. Ein anderer Verbraucher beglich drei Rechnungen desselben Händlers in einer gebündelten Überweisung und vermerkte dabei alle drei Verwendungszwecke. Eine dritte Verbraucherin berichtet, dass die ihr vorliegende Rechnung keinen Verwendungszweck aufwies, woraufhin sie die Rechnungsnummer als Verwendungszweck angab. Alle diese Änderungen beziehungsweise Ergänzungen, die einen vernünftigen und zielgerichteten Eindruck machen, brachte Klarna offensichtlich außer Tritt.
Dr. Heiko Fürst, Referent im Team Marktbeobachtung Finanzmarkt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), hat eine Vermutung, wie es zu den fehlerhaften Rückbuchungen durch Klarna kommt: „Das Problem liegt hier wahrscheinlich in vollautomatisierten Prozessen des Unternehmens. Anscheinend gibt es bei der Zuordnung von Zahlungen einen Prüfmechanismus, der sich auf den exakten Abgleich der Nummer des Verwendungszwecks stützt“.
Gegenüber der Verbraucherzentrale Bundesverband bestätigte Klarna einen vollautomatisierten Prozess. „Klarna ist das Problem also bewusst, scheint aber keinen Anlass zu sehen, die Prozesse verbraucherfreundlicher zu gestalten“, kritisiert Fürst. Doch Klarna unternimmt offensichtlich nichts, um Überweisungen bei nur kleinen Abweichungen bei der Angabe des Verwendungszwecks trotzdem korrekt auszuführen. Die Mehrkosten dafür bezahlt dann der Kunde.
Riesiger SMS-Hackerangriff: Das sagen Telekom und Vodafone
Update 16.20: Nach der Deutschen Telekom hat uns nun auch Vodafone auf unsere Frage geantwortet, ob deutsche Kunden von den Hackerangriff auf Syniverse betroffen sein könnten. Die Antworten finden Sie ganz unten in diesem Text unter “Stellungnahme”. Update Ende
Das Unternehmen Syniverse leitet in den USA, aber auch im Ausland Kurznachrichten (SMS) und Telefonanrufe zwischen unterschiedlichen Mobilfunkunternehmen weiter (Routing und internationales Roaming). Zahlreiche namhafte Mobilfunkunternehmen nutzen die Dienste dieses US-Unternehmens; in den USA beispielsweise AT&T, T-Mobil und Verizon sowie weltweit Vodafone und Telefonica. Jetzt hat dieses für das Funktionieren der Mobilfunk-Kommunikation so wichtige Unternehmen in einer Mitteilung an die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) mitgeteilt, dass es gehackt wurde. Bisher unbekannte Angreifer konnte offensichtlich seit Jahren in die Systeme von Syniverse eindringen und hatten Zugriff auf dessen Datenbanken. Das berichtet das US-IT-Magazin Motherboard. Der Einbruch habe etwa 235 Unternehmen betroffen, die die Dienste von Syniverse nutzen.
Syniverse leitet jedes Jahr über 740 Milliarden von SMS weiter. Hacker könnten auf alle diese Kurznachrichten Zugriff erlangt haben. Millionen von Mobiltelefonnutzern könnten betroffen sein. Wie Motherboard von einem Mitarbeiter eines Mobilfunkunternehmens erfahren haben will, dürften die Angreifer Zugriff auf Metadaten wie Länge der Nachricht, Kosten, Anrufer/Versender, Empfänger, Standorte der Teilnehmer und vor allem auch auf den Inhalt der SMS gehabt haben. Syniverse selbst äußerte sich gegenüber Motherboard nicht dazu, welche Daten die Angreifer sehen konnten.
Syniverse habe den Einbruch im Mai 2021 entdeckt. Der Hackerangriff habe aber bereits im Mai 2016 begonnen.
Motherboard zitiert den Sicherheitsexperten Karsten Nohl mit den Worten: „Ein fünf Jahre langer Einbruch in eines der Hauptsysteme von Syniverse ist ein weltweites Desaster für die Privatsphäre“. Und weiter: „Syniverse-Systeme haben direkten Zugriff auf Telefonanrufe und Textnachrichten sowie indirekten Zugriff auf eine Vielzahl von Internetkonten, die mit der SMS-2-Faktor-Authentifizierung geschützt sind. Das Hacken von Syniverse erleichtert den Zugang zu Google, Microsoft, Facebook, Twitter, Amazon und allen möglichen anderen Konten – und das alles auf einmal“.
Die Angreifer könnten aus den erbeuteten Daten ein genaues Profil der Nutzer erstellen. Und diese Informationen für Angriffe wie Phishingattacken oder Online-Betrügereien verwenden.
Ein kleiner Lichtblick: Bisher gibt es keine Hinweise dafür, dass mit erbeuteten Daten bereits Schindluder getrieben wurde. Allerdings äußerte sich Syniverse nicht dazu, ob Hacker überhaupt bereits persönliche Daten gestohlen haben könnten. Syniverse betont lediglich, dass die Untersuchungen noch laufen und ein Forensikunternehmen eingeschaltet wurde. Syniverse habe die betroffenen Kunden informiert – damit sind die Mobilfunkunternehmen gemeint, nicht die Telefonnutzer.
Stellungnahme der Deutschen Telekom
PC-WELT fragte bei der Deutschen Telekom nach, ob deren Kunden in Deutschland von dem Hackerangriff auf Syniverse betroffen sind. Die Antwort der Telekom: „Syniverse hat möglicherweise betroffene Unternehmen informiert. Dazu gehören weder die Deutsche Telekom, noch ihre europäischen Töchter. Eine Betroffenheit deutscher Kunden der Deutsche Telekom AG ist höchst unwahrscheinlich.“
Das gilt aber nicht für Kunden von T-Mobile USA (dessen größter Anteilseigner die Deutsche Telekom ist), die von dem Hackerangriff vermutlich durchaus betroffen sind.
Stellungnahme von Vodafone Frage: Sind SMS oder andere Daten von Vodafone-Kunden in der DACH-Region möglicherweise betroffen?
Die Antwort von Vodafone: “Syniverse hat uns mitgeteilt, dass sie keine Beweise dafür gefunden haben, dass bei diesem Vorfall Roaming-Daten von Vodafone entwendet wurden. Im Rahmen unseres Reaktionsprozesses auf den Vorfall setzen wir unsere eigenen Untersuchungen fort und beobachten dieses Problem.
Wir möchten unseren Kunden versichern, dass Vodafone alle potenziellen Sicherheitsvorfälle sehr ernst nimmt und der Schutz der Daten unserer Kunden für uns höchste Priorität hat. Wir verfügen über ein internationales Team von Cybersicherheitsexperten, die unsere Systeme schützen, verteidigen und überwachen, und werden dies auch weiterhin tun, während wir unsere Ermittlungen in dieser Angelegenheit abschließen.”
Vodafone hat in diesem Zusammenhang noch die Bedeutung von Syniverse für sein Geschäft erläutert. Demnach biete Syniverse auf Industriestandards basierende Datenverrechnungsdienste an, um die Abrechnung von Roaming-Transaktionen zwischen Betreibern zu ermöglichen, und Vodafone sei einer von sehr vielen Mobilfunkbetreibern weltweit, die diesen Dienst von Syniverse nutzen würden.